LaGa 2029? Gerne, aber außerhalb der Naturschutzgebiete

Wir veröffentlichen hier die gemeinsame Stellungnahme von NABU und BUND, die wir aus Sorge um den Erhalt der NSG- und FFH-Gebiete Bagno und Buchenberg an die relevanten Empfänger gesendet haben.

Vorab bleibt festzuhalten:

  1. Eine frühzeitige Einbindung von amtlichem und ehrenamtlichem Naturschutz hat es nicht gegeben.
  2. Die im Bewerbungsprozess vorgesehene Machbarkeitsstudie konnte uns nicht rechtzeitig zugestellt werden.
  3. Die Bewerbungsunterlagen enthalten so viele konkrete Berechnungen, Studien etc. (vgl. https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2022/11/landesgartenschauen_2026_2029_ausschreibung-Kopie.pdf), dass es nicht plausibel ist, wenn Projekte nach Bewerbungsschluss angeblich „weiter zu konkretisieren“ sein sollen.
     
  4. Der Ausschreibungs-Anlage „Ökologische Kriterien für Landesgartenscheun in NRW“  (vgl. https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2022/11/landesgartenschauen_oekologische_kriterien-Kopie.pdf) ist zu entnehmen, dass selbst „Flächen mit einem hohen Anteil naturnaher Biotope nur mit rechtzeitiger Beteiligung und enger Einbindung der zuständigen Naturschutzbehörde und der örtlichen Natur- und Umweltverbände“ einzubeziehen sind. Auch wenn FFH- und NSG-Gebiete aufgrund ihres höherwertigen Schutzstatus von vornherein Tabu-Flächen sind, bringen wir uns mit unserer Stellungnahme nunmehr eigeninitiativ ein.
     

         Zum Schutz der Natur – nicht gegen eine LaGa generell.

 

Betr.: Bewerbung der Stadt Steinfurt als Ausrichter der LAGA 2029

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Scharrenbach,

sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW am 01. März d. J. überreichten Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2029 durch die Vertreter der Stadt Steinfurt mit dem Ortsteil Borghorst, wenden wir uns heute unmittelbar auch an Sie.

Die Natur ist weitgehend in einem schlechten Zustand. Die Naturkrise - der Verlust der biologischen Vielfalt - schreitet ungebremst voran. Unseren Schutzgebieten kommt deshalb eine herausragende Rolle zu, weil diese Flächen, Arten und/oder Lebensräume wirksam schützen sollten. Die Realität ist jedoch eine andere. Immer mehr Arten und viele Lebensräume sind in einem schlechten Zustand - auch in den Schutzgebieten - oder verschwinden aus unseren Landschaften.

Für Unverständnis sorgen deshalb die mittlerweile konkreten Überlegungen, 2029 u. a. in einem FloraFauna-Habitat (FFH) und einem Naturschutzgebiet (NSG), zwischen den Ortsteilen Burgsteinfurt und Borghorst gelegen, eine Landesgartenschau auszurichten. Für eine derartige Demonstrations- und Leistungsschau des nordrhein-westfälischen Gartenbaus sollten in den Ortsteilen geeignetere Standorte entwickelt werden. Der Runderlass „Öffentliche Ausschreibung für die Landesgartenschauen 2026 und 2029 in NordrheinWestfalen“ - II-2 - 2302.2.1 vom 28. Februar 2019 macht den Bewerbern für die Durchführung einer Landesgartenschau sehr konkrete Vorgaben.

Primär wird den Ausschreibungsunterlagen folgend das Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung, namentlich die Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität in den Städten und Gemeinden unseres Landes, und die Reduzierung von Umweltbelastungen wie Hitze, Lärm oder Staub sowie die Schaffung barrierefreier Orte der Begegnung für Jung und Alt sowie des kulturellen und sportlichen Austausches verfolgt. Gepaart mit diesen Zielsetzungen, bestehen gegen die Gestaltung einer LAGA außerhalb der Schutzgebiete und innerhalb der genannten Städte keine Bedenken.

Ergänzend zu dem o. g. Runderlass sind durch den Bewerber auch die „Ökologischen Kriterien für Landesgartenschauen in NRW“ zu beachten. Wie Sie den Ihnen vorliegenden Bewerbungsunterlagen für die LAGA 2029 unschwer entnehmen können, wird aber durch die Bewerber aus Steinfurt u. a. das Ziel verfolgt, dass FFH sowie weite Teile des NSG BAGNO zur Hauptverbindungsachse für die o. g. Großveranstaltung zu entwickeln. Die von den Bewerbern angestrebte Einbindung der Grünverbindung zwischen den Ortsteilen Burgsteinfurt und Borghorst ist weder mit den festgesetzten Schutzzielen einer ungestörten Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten im FFH/ NSG BAGNO noch mit den unter 4.1 des o. g. Erlasses „Allgemeinen Vorgaben für die Öffentliche Ausschreibung“ vereinbar. Mit den erhofften mehr als 700.000 Besuchern werden die Zielsetzungen der festgelegten Raumordnung an dieser Stelle deutlich verfehlt!

Dem § 23 Abs. 2 BNatSchG folgend, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit nur insoweit zugänglich gemacht werden, wie es der Schutzzweck erlaubt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein festgesetztes Europäisches Schutzgebiet, FFH, dessen Schutzzweck nicht annähernd mit den Zielsetzungen einer Landesgartenschau in Einklang zu bringen ist. Da es sich bei dem angedachten Veranstaltungsort im FFH/ NSG BAGNO um einen hochsensiblen Lebensraum mit mehreren besonders zu schützenden Anhang I-IV Arten handelt, würden die Veranstaltungsanforderungen - wie in der Bewerbung dargestellt - zahlreiche Verbote verletzen, die in der Naturschutzgebietsverordnung zum Schutz des Gebietes festgesetzt sind.

Damit ist das Ausstellungskonzept, soweit es die Schutzgebiete betrifft, naturschutzrechtlich äußerst problematisch. Beispielsweise wird es der geplante Veranstaltungszeitraum von April bis Oktober nicht ermöglichen, die behauptete Rücksichtnahme auf geschützte Brutvogelarten und Fledermäuse zu üben. Die damit verbundenen Auswirkungen sind in einem FFH/ NSG nicht hinnehmbar. Die in dem Bewerbungsschreiben aufgeführte Option, die Besucher im FFH/ NSG streckenweise mit Folientunneln innerhalb der Brutzeiten unkenntlich für die Tiere/ Vögel zu machen, offenbart das Dilemma der Bewerber aus Steinfurt und degradiert die Schutzziele. Mops- und Bechsteinfledermäuse würden neben 11 weiteren bedrohten Arten als eine gefährdete Kulisse für eine Landesgartenschau dienen.

Des Weiteren bleibt das hohe Schutzbedürfnis eines hier langjährig vorkommenden und reproduzierenden Brutpaares des Uhus in den Bewerbungsunterlagen gänzlich ohne Berücksichtigung. Von den Veranstaltungsplanern wurde auch der Schutz der Restvorkommen des Feuersalamanders und weiterer amphibisch lebender Arten im FFH/ NSG BAGNO sowie die damit verbundenen Hygieneerfordernisse nicht thematisiert. Zur Verhinderung der Übertragung von Krankheitserregern v. a. Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal), Batrachochytrium dendrobatidis (Bd), Ranavirus zwischen den Amphibienpopulationen sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Wir gehen davon aus, dass sich mehrere hunderttausend Besucher, aus einem weiten Einzugsbereich kommend einschließlich der mitgeführten Hunde, zur Verhinderung der Übertragung der Salamanderpest vor Betreten des FFH/ NSG BAGNO nicht die Schuhe bzw. Pfoten desinfizieren werden. Die leichtfertige Gefährdung bedrohter Arten in streng geschützten Lebensräumen ist aus unserer Sicht rechtlich nur schwer vermittelbar. Bereits der übliche aber bei weitem geringere Besucherverkehr kann schon eine Gefährdung der genannten Arten bedeuten. Siehe auch unter: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/natur/hygieneprotokoll/Hygieneprotokoll.pdf

Ob dem Bewerber/Planer die Sachlage bekannt ist, vermögen wir nicht einzuschätzen. Da auch in anderen Bereichen nicht die zu wünschende Sorgfalt nachgewiesen werden konnte, gehen wir davon aus, dass auch der Amphibienschutz bei der Bewerbung nicht die erforderliche Bedeutung erlangt hat. Den Bewerbungsunterlagen ist nichts Dahingehendes zu entnehmen. Hochsensible und bereits jetzt überforderte Lebensräume von seltensten Arten dürfen kein Ort für Großveranstaltungen der in Rede stehenden Art werden! Da dem Träger freigestellt wird, das Gelände der Landesgartenschau zur Erzielung von Einnahmen zu bewirtschaften, dürfte im Durchführungsfall eine großräumige Einzäunung der Schutzgebiete als Veranstaltungsgelände zu erwarten sein. Mit einer Einzäunung würde das FFF/ NSG mindesten für den Durchführungszeitraum als Biotopverbund von landes- und europaweiter Bedeutung seinen Status für das Verbundsystem verlieren. Dadurch würden Schutzziel und Schutzzweck konterkariert.

Da wir als Naturschutzverband bereits in der Vergangenheit nicht erkennen konnten, dass den Schutzzielen im FFH/ NSG BAGNO die erforderliche Bedeutung beigemessen wird, haben wir uns nach dem widerrechtlichen Fällen von Höhlenbäumen und als Verkehrssicherungsmaßnahmen kaschierten Eingriffen in das genannte Schutzgebiet zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren entschlossen. Dies ist noch anhängig bei dem Verwaltungsgericht Münster, NABU Naturschutzbund Deutschland Landesverband NRW ./. Kreis Steinfurt Az: 7 K 902/21 2021N50 08.07.2021. Da die Kreisverwaltung Steinfurt auch im Hinblick auf die LAGA 2029 Genehmigungsbehörde für die Durchführung einer Großveranstaltung in einem FFH/ NSG sein wird, prüfen wir aktuell die Möglichkeit einer Klageerweiterung.

Bei einer - wie in den Bewerbungskriterien geforderten - engen Einbindung der örtlichen Natur- und Umweltverbände, gerade bei einem hohen Anteil naturnaher Biotope für die Durchführung der LAGA 2029, hätte für uns die Möglichkeit bestanden, unsere Bedenken zeitgerecht und im Interesse konsensfähiger Lösungen vorzutragen. Wir wurden auf eigene Nachfrage allerdings erst zu einem Zeitpunkt hinzugezogen, als die Drucklegung für den Bewerbungskatalog bereits erfolgt war.

Als ein nach § 63 BNatSchG anerkannter Naturschutzverband entsenden wir gem. § 70 LNatSchG NRW Vertreter in den Naturschutzbeirat des Kreises Steinfurt. Dieser ist - gesetzlich geregelt - bei den Befreiungen rechtzeitig von den Ge- und Verboten eines Naturschutzgebietes zu beteiligen. Die von den Planern, der Stadt Steinfurt und der Kreisverwaltung Steinfurt als Genehmigungsbehörde geübte Vorgehensweise hat zur Folge, dass die gesetzlich geregelten Beteiligungsrechte des Naturschutzes unterlaufen wurden.

Wir nehmen das mit Bedauern, aber auch mit der Bereitschaft, dem entgegenzuwirken, zur Kenntnis. Unsere begründete Forderung besteht darin, das Flora-Fauna-Habitat „Bagno mit Steinfurter Aa“ (DE3810-302) und das Naturschutzgebiet „Bagno – Buchenberg ST-094“ von den Planungen zur Durchführung einer Landesgartenschau freizustellen. Im Rahmen des Bewertungsbesuches durch die Bewertungskommission oder einer von Ihnen gewünschten Gelegenheit stehen wir für ein erläuterndes Gespräch gerne zur Verfügung.

 

Einladung zur JHV am 25.04.2024

JHV des NABU Kreisverbandes Steinfurt

am 25.04.2024 um 19:30 Uhr im Bürgerhof Walshagenpark,

48431 Rheine, Lingener Damm 137

Tagesordnung

1.1 Eröffnung und Grußworte

1.2  Ehrungen

1.3 Sitzungsordnung

1.4  Ergänzung / Feststellung der Tagungsordnung / Feststellung der zeitgerechten Ladung

1.5 Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 27. April 2023

     

 

2.0 Bildungseinrichtung für Nachhaltige Entwicklung (BNE):

2.1 Tätigkeitsbericht von Ruth Schröer

 

3.0 Rechenschaftsbericht des Vorstandes für das Jahr 2023

3.1 Rechenschaftsbericht der Kreisverbandsvorsitzenden

3.2 Rechenschaftsbericht des komm. Geschäftsführers

3.3 Rechenschaftsbericht der Schatzmeisterin

3.4 Bericht der Kassenprüfer

3.5 Aussprache zu den Rechenschaftsberichten 2023

 

4.0 Wahlen    

4.1 Wahl einer Wahlleiterin / eines Wahlleiters

4.2 Entlastung des Vorstandes

4.3 Wahl eines neuen Kassenprüfers / einer Kassenprüferin

4.4 Neuwahl im Vorstand:     Geschäftsführer/-in

4.5 Neuwahl im Vorstand:    1. Vorsitzende/-r

4.6 Neuwahl im Vorstand:     Geschäftsstellenleitung

4.7 Neuwahl im Vorstand      Schatzmeister/in

4.8 Neuwahl im Vorstand:     Schriftführer/-in

4.9 Neuwahl im Vorstand:     Jugendreferent/-in

4.10 Neuwahl der Beisitzer/-innen

4.11 Neuwahl/Bestätigung:    Artenschutzbeauftragte

4.12 Wahlen für den Verbandsausschuss

- Ortsverband Emsdetten

4.13 Wahl der Delegierten für die Landesvertreterversammlung NABU NRW

 

 5. Satzungsänderung

Satzung alt

Satzung neu

§ 10 Mitgliederversammlung

 

(5) Die Einberufung einer ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) und die Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgt im NABU-Magazin „Naturzeit im Münsterland“. Außerdem ist der Termin möglichst in der Tageszeitung – auf der Kreisseite Steinfurt – bekannt zu geben.

§ 10 Mitgliederversammlung

 

(5) Die Einberufung einer ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) und die Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen auf der Homepage. Außerdem ist der Termin in der Tageszeitung - auf der Kreisseite Steinfurt- und in den sozialen Medien mit Verweis auf die Homepage bekannt zu geben.

Termin und Tagesordnung können zusätzlich in dem Magazin „Naturzeit im Münsterland“ bekannt gegeben werden.

6. Verschiedenes

 

Kerstin Panhoff

1. Vorsitzende

Freiwilliges ökologisches Jahr beim NABU

Aktiv werden für den Natur- und Artenschutz

Zum 01.08.2024 suchen wir Naturliebhaberinnen und Naturliebhaber. 

Du bist gerne draußen in der Natur und wolltest dich schon immer für den Umwelt- und Artenschutz engagieren?

Dann ist das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) beim NABU Kreisverband Steinfurt genau das Richtige.

Wir bearbeiten z. B. Pflegeflächen, auf denen oft Rinder und Schafe als vierbeinige Landschaftspfleger entlastende „Pflegearbeiten“ leisten. Unterschiedlichste Aufgabenstellungen an verschiedenen Einsatzorten gestalten die Arbeitstage abwechslungs- und sicher auch lehrreich. Dazu zählen der Bau von Zäunen, das Anlegen von Blänken, Teichen und Tümpeln, das Mähen von Feuchtwiesen und Trockenrasen, das Pflanzen von Obstbäumen auf Streuobstflächen, die Optimierung von Moorlandschaften und Orchideenflächen sowie die Pflege von Heideflächen.

Zudem helfen die FÖJ-ler bei den unterschiedlichsten Aufgaben in unserem Lernstandort, dem NABU-Lehmdorf in Borghorst. Dazu kann je nach Interesse die Unterstützung bei der Kinder- und Jugendarbeit gehören. Wer eher journalistische Ambitionen hat, kann bei der Entstehung unseres NABU-Magazins „NATURZEIT im Münsterland“ dabei sein oder sich aktiv - beispielsweise durch eigene Artikel - in die Redaktionsarbeit einbringen.

Darüber hinaus bieten die zahlreichen NABU-Gruppen des Kreises Steinfurt immer wieder interessante Aktionen, Exkursionen oder Mitmach-Angebote, die die FÖJ-ler mitgestalten können. Lehrreiche Einblicke speziell in die Themen „Schwalben“, „Fledermäuse“, „Schmetterlinge“ und „Eulen“ bieten die Auszeichnungen von Privatgärten im gesamten Kreisgebiet, bei denen die FÖJ-ler gern gesehene Gäste sind.  

Bewerbungen/Anfragen bitte an

geschaeftsstelle@nabu-kv-steinfurt.de

oder Ursula Baumgart

Telefon: 02552 - 978262

Hallo,

ich heiße Marvin Herding, werde im März 21 Jahre alt und wohne in Nordwalde.

Seit dem 01.08.2022 führe ich im NABU Kreisverband Steinfurt eine Praktikantenstelle aus und zum 01.12.2023 habe ich das Amt des kommissarischen Geschäftsführers übernommen. 

In den vergangenen nunmehr fast 1,5 Jahren habe ich mich von der Pike auf in zahlreiche Aufgaben rund um den Tätigkeitsbereich eines Geschäftsführers eingearbeitet und konnte dabei auf die intensive Begleitung durch unseren Vorarbeiter Michael Lohmeyer, den bisherigen Geschäftsführer Gisbert Lütke sowie den Vorstand setzen. 

Dazu zählen:   

Der praktische Naturschutz

  • Exkursionen in den NSG
  • Durchführung von Pflege- und Optimierungsmaßnahmen
  • Arbeit mit Klein- und Großgerät (Treckern) 
  • Anschaffung von Maschinen und Verschleißmaterial
  • Flächen- und Herden-Management
  • Tierhaltung (das Seminar für den Sachkundenachweis werde ich im Februar 2024 besuchen)
  • Kalkulation und Anlegen des Vorrats an Winterfutter

Die Verbandsarbeit

  • Teilnahme an den Vorstands- und Verbandsausschuss-Sitzungen seit August 2023
  • Aktive Teilnahme an der Evaluation „Extensive Weidetierhaltung im NABU-Kreisverband Steinfurt“ durch den NABU NRW unter der Leitung der NABU-NRW-Vorsitzenden Dr. Heide Naderer 
  • Abstimmung und Begleitung der Mitgliederwerbung

Die Kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten

  • Angebotskalkulation, Annahme von Ausschreibungen 
  • Instandhaltungsaufträge, Kalkulationen
  • Vertragsabschlüsse (Arbeits-, Pachtverträge)
  • Prüfung sowie Erstellung von Rechnungen
  • Bereitstellung der Fixkosten
  • (Prämien, Anträge und Ausschreibung werden erst im April/Mai ausgearbeitet) 
  • Einarbeitung in die Vorgaben der Abgabenordnung (AO) zum Erhalt der Gemeinnützigkeit

 

Die Arbeitskoordination (Sicherung der vertragskonformen Durchführung) bzgl. 

  • Kreis-Aufträge
  • Aufträge für Straßen NRW 
  • Vertragsnaturschutz und
  • Mitarbeiter-Führung

 

In den kommenden Monaten stehen weitere Anforderungen an, wie beispielsweise 

  • die Bilanzierung des Vereinsvermögens/Jahresabschluss 
  • die Kassenprüfung Anfang Februar
  • und im April die Anträge auf die Flächenprämien 

Warum ich tue, was ich tue?

Ich betreibe gerne Naturschutz im Kreis Steinfurt!

„Geburtstagskind“ Renate Waltermann

Wir haben dem „Geburtstagskind“ Renate Waltermann  im Lehmdorf gratuliert.

Sie ist die „Seele des Lehmdorfes“ und auch an ihrem Geburtstag, wie an jedem anderen Tag, versorgte sie die vielen Tiere, die dort leben und von ihr betreut werden.

Da sind die Ziegen und Schafe, Esel und Pferde, Meerschweinchen, Kaninchen und Hühner und auf dem Hof die Katzen und der Hund.

Auf der alten Streuobstwiese stehen Fachwerk-Lehmhütten, ein Lehmofen zum Pizzabacken, und kleine Holzhütten. Es gibt den Fledermausstollen, das Igelauswilderungsgehege, Insektenwiese, Totholzmauern, eine Kräuterspirale, ein Bauerngarten, Trockenmauern, ein Bienenhotel und den Weidentunnel.

Ein wunderbarer Naturspielplatz für Kinder, doch auch Erwachsene und Senioren fühlen sich in dieser Naturkulisse äußerst wohl.

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Selbst am Geburtstag keine Ruhe

Selbst an seinem 96. Geburtstag klingelte bei Max Lohmeyer das Telefon in Sachen Naturschutz. In dem Gespräch ging es um einen abgemagerten Wanderfalken, dem sich Sohn Michael gleich annahm, weil der Vater gestern nun wirklich wenig Zeit hatte. Erst am Dienstag hatte das Geburtstagskind noch drei Bussarde vor der Ausgewöhnungsstation auf dem Gelände des Hofes Bernhard Holtmann in die Freiheit entlassen. Der Naturschützer versorgt dort zurzeit auch zwei Uhus.

„Das hält einen jung und fit“, erzählt Lohmeyer dem stellvertretenden Bürgermeister Hans Günter Hahn auf die Frage, wie man denn ein so hohes Alter erreichen kann: „Die wollen da oben Ruhe haben“, scherzt Inge Lohmeyer zu dem Unruhestand ihres Ehemanns. Trotzdem hatte sie am Wiegenfest des Lebenspartners ein ganz dickes Lob für ihren Max: „Bei uns war es nie langweilig.“ Zwei Kinder, sieben Enkel und ein Urenkel sind aus der Ehe hervorgegangen.

Ganz besonders freute sich das Geburtstagskind über den Besuch von Ruth Rahe und Reinhard Mau vom Nabu-Kreisverband Steinfurt. Diese Naturschützer hatten nicht nur schöne Geschenke, sondern auch die Einladung zu einem Gespräch über den Naturschutz in einem Seniorenheim in Ibbenbüren mitgebracht.

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Ein großes Herz für die Natur

Unser Verbandsausschußmitglied Thomas Schomaker aus Emsdetten ist nach einem langen Klinikaufenthalt wieder daheim bei seiner Familie.

Mit schweren Herzproblemen wurde er aus dem Alltag gerissen, Krankenhaus und Reha liegen nun hinter ihm und er freut sich auf Spaziergänge im Emsdettener Venn, wo er wieder viele Naturbeobachtungen durchführen kann und will.

Thomas Schomaker ist in der Kinder-und Jugendarbeit des NABU-KV-Steinfurt in Emsdetten tätig und dort sehr beliebt, weil er mit Liebe und Begeisterung sein Wissen weitergibt und dabei total authentisch wirkt.

Das wurde auch in der Reha-Klinik den Therapeuten und Mitpatienten deutlich.Vor dem Eingang der Klinik  hatte Thomas Schomaker ein Erdhummelnest entdeckt und mit viel Freude beobachtete er und nach und nach auch viele Mitpatienten die kleinen Insekten.

Natur heilt!

Schön, dass Du wieder daheim bist, lieber Thomas, wir freuen uns mit Dir und Deiner Familie!

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Geburtstag im Hause Lohmeyer

Max Lohmeyer, ein Gründungsmitglied des NABU-KV-Steinfurt, wurde am 15.07.2015 stolze 96 Jahre alt und er freute sich über viele Besucher, die es sich nicht nehmen ließen, dem rüstigen Naturschützer zu gratulieren.

Bewundernswert ist, dass sich Max Lohmeyer trotz seines hohen Lebensalters noch voll für die Ausgewöhnungsstation einsetzt. Hier betreut er u.a. verletzte Greifvögel, die vom Artenschutzzentrum Metelen gesund gepflegt werden, und übernimmt bis zum Zeitpunkt der Auswilderung ihre Pflege.

Selbst an seinem Geburtstag erreichte ihn ein Anruf mit der Bitte um Hilfe. Ein junger Turmfalke war verletzt aufgefunden worden. Max Lohmeyer gab per Telefon Anweisung, wie mit dem Vogel umzugehen sei und bot an, sich um das Tier zu kümmern.

Ein aktiver Naturschützer, der weder Sonn- noch Feiertag kennt, wenn er gebraucht wird

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Der Waldhügel – ein einzigartiges Biotop!

Vielfalt der Natur: Der Waldhügel – ein einzigartiges Biotop!

Eine Pflanzenexkursion mit Winfried Grenzheuser, einem ausgesprochenen Kenner des Waldhügels bildete den Abschluss der NABU-Vortragsreihe „Vielfalt der Natur“. Ein hochinteressiertes Publikum fand sich ein, um sich über die hier siedelnden Pflanzen informieren zu lassen, nach einer botanischen Erhebung sind es 918 Arten.

Auf anschauliche Weise brachte Winfried Grenzheuser, Mitbegründer und stellvertretender Vorsitzender des Förderverein Waldhügel den Teilnehmer den Artenreichtum dieses einzigartigen Naturschutzgebiets näher. Annähernd 100 Hektar bieten zum Beispiel der Vierblättrigen Einbeere, dem Enzian, seltenen Orchideenarten wie Vogelnestwurz und Fliegenragwurz sowie Wilde Karde, Wiesensalbei und verschiedenen Wildrosenarten eine Lebensgrundlage. Der Referent verdeutlichte, dass die meisten der hier zu findenden Pflanzen in der allgemeinen Kulturlandschaft keine Überlebensmöglichkeit mehr  haben.

 

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Heimischen Seltenheiten

Winfried Grenzheuser, vielen aus der Fachliteratur bekannt, führt am 25.06.2015 zu "Heimischen Seltenheiten", wie Golddistel, Hauhechel, Fransenenzian und Bienenragwurz.

Treffpunkt: Rheine Catenhorner Straße/Ecke Edith-Stein-Str. um 19.00 Uhr.

Denken Sie bitte an festes Schuhwerk!

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Familien entdecken das geheimnisvolle Moor

Ein Angebot des Familienzentrums „Die Arche“ in Hörstel, mit Gisbert Lütke und Ursula Baumgart vom Kooperationspartner NABU Kreisverband Steinfurt am 30.05.2015.

Gisbert Lütke, Geschäftsführer des NABU Kreisverband Steinfurt, begrüßte die Familien und Mitarbeiterinnen Beate Pelz, Sandra Gründel und Anke Frese des Familienzentrums „Die Arche“ am Magarethenhof im Emsdettener Venn um 8:30 Uhr.

Mit Spannung und viel Neugierde warteten Eltern und Kinder vor der Schranke zum Moor, „Betreten auf eigene Gefahr“ war auf einem Schild zu lesen und Verlassen Sie bitte nicht die Wege“. Sofort erlebten alle die charakteristische Weite, Offenheit und Natur des Moores, und das Wollgras bewegte sich im Wind.

Zuerst erklärte Gisbert Lütke den Kindern und Eltern wie gefährlich das Moor sein kann, welche Naturbesonderheiten vorkommen und wie alt das Moor ist. Auch das früher große Landstriche Moorgebiet waren und nur die Moorspringer von einem Ort zum anderen kamen, beschrieb er uns. Leise gingen alle, dem Teichrohrsänger, der Mönchsgrasmücke und dem Kuckuck lauschend, mit dem Blick auf nasse Wiesen und dem Fernglas in der Hand, weiter. 

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