LaGa 2029? Gerne, aber außerhalb der Naturschutzgebiete

Wir veröffentlichen hier die gemeinsame Stellungnahme von NABU und BUND, die wir aus Sorge um den Erhalt der NSG- und FFH-Gebiete Bagno und Buchenberg an die relevanten Empfänger gesendet haben.

Vorab bleibt festzuhalten:

  1. Eine frühzeitige Einbindung von amtlichem und ehrenamtlichem Naturschutz hat es nicht gegeben.
  2. Die im Bewerbungsprozess vorgesehene Machbarkeitsstudie konnte uns nicht rechtzeitig zugestellt werden.
  3. Die Bewerbungsunterlagen enthalten so viele konkrete Berechnungen, Studien etc. (vgl. https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2022/11/landesgartenschauen_2026_2029_ausschreibung-Kopie.pdf), dass es nicht plausibel ist, wenn Projekte nach Bewerbungsschluss angeblich „weiter zu konkretisieren“ sein sollen.
     
  4. Der Ausschreibungs-Anlage „Ökologische Kriterien für Landesgartenscheun in NRW“  (vgl. https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2022/11/landesgartenschauen_oekologische_kriterien-Kopie.pdf) ist zu entnehmen, dass selbst „Flächen mit einem hohen Anteil naturnaher Biotope nur mit rechtzeitiger Beteiligung und enger Einbindung der zuständigen Naturschutzbehörde und der örtlichen Natur- und Umweltverbände“ einzubeziehen sind. Auch wenn FFH- und NSG-Gebiete aufgrund ihres höherwertigen Schutzstatus von vornherein Tabu-Flächen sind, bringen wir uns mit unserer Stellungnahme nunmehr eigeninitiativ ein.
     

         Zum Schutz der Natur – nicht gegen eine LaGa generell.

 

Betr.: Bewerbung der Stadt Steinfurt als Ausrichter der LAGA 2029

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Scharrenbach,

sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW am 01. März d. J. überreichten Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2029 durch die Vertreter der Stadt Steinfurt mit dem Ortsteil Borghorst, wenden wir uns heute unmittelbar auch an Sie.

Die Natur ist weitgehend in einem schlechten Zustand. Die Naturkrise - der Verlust der biologischen Vielfalt - schreitet ungebremst voran. Unseren Schutzgebieten kommt deshalb eine herausragende Rolle zu, weil diese Flächen, Arten und/oder Lebensräume wirksam schützen sollten. Die Realität ist jedoch eine andere. Immer mehr Arten und viele Lebensräume sind in einem schlechten Zustand - auch in den Schutzgebieten - oder verschwinden aus unseren Landschaften.

Für Unverständnis sorgen deshalb die mittlerweile konkreten Überlegungen, 2029 u. a. in einem FloraFauna-Habitat (FFH) und einem Naturschutzgebiet (NSG), zwischen den Ortsteilen Burgsteinfurt und Borghorst gelegen, eine Landesgartenschau auszurichten. Für eine derartige Demonstrations- und Leistungsschau des nordrhein-westfälischen Gartenbaus sollten in den Ortsteilen geeignetere Standorte entwickelt werden. Der Runderlass „Öffentliche Ausschreibung für die Landesgartenschauen 2026 und 2029 in NordrheinWestfalen“ - II-2 - 2302.2.1 vom 28. Februar 2019 macht den Bewerbern für die Durchführung einer Landesgartenschau sehr konkrete Vorgaben.

Primär wird den Ausschreibungsunterlagen folgend das Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung, namentlich die Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität in den Städten und Gemeinden unseres Landes, und die Reduzierung von Umweltbelastungen wie Hitze, Lärm oder Staub sowie die Schaffung barrierefreier Orte der Begegnung für Jung und Alt sowie des kulturellen und sportlichen Austausches verfolgt. Gepaart mit diesen Zielsetzungen, bestehen gegen die Gestaltung einer LAGA außerhalb der Schutzgebiete und innerhalb der genannten Städte keine Bedenken.

Ergänzend zu dem o. g. Runderlass sind durch den Bewerber auch die „Ökologischen Kriterien für Landesgartenschauen in NRW“ zu beachten. Wie Sie den Ihnen vorliegenden Bewerbungsunterlagen für die LAGA 2029 unschwer entnehmen können, wird aber durch die Bewerber aus Steinfurt u. a. das Ziel verfolgt, dass FFH sowie weite Teile des NSG BAGNO zur Hauptverbindungsachse für die o. g. Großveranstaltung zu entwickeln. Die von den Bewerbern angestrebte Einbindung der Grünverbindung zwischen den Ortsteilen Burgsteinfurt und Borghorst ist weder mit den festgesetzten Schutzzielen einer ungestörten Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten im FFH/ NSG BAGNO noch mit den unter 4.1 des o. g. Erlasses „Allgemeinen Vorgaben für die Öffentliche Ausschreibung“ vereinbar. Mit den erhofften mehr als 700.000 Besuchern werden die Zielsetzungen der festgelegten Raumordnung an dieser Stelle deutlich verfehlt!

Dem § 23 Abs. 2 BNatSchG folgend, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit nur insoweit zugänglich gemacht werden, wie es der Schutzzweck erlaubt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein festgesetztes Europäisches Schutzgebiet, FFH, dessen Schutzzweck nicht annähernd mit den Zielsetzungen einer Landesgartenschau in Einklang zu bringen ist. Da es sich bei dem angedachten Veranstaltungsort im FFH/ NSG BAGNO um einen hochsensiblen Lebensraum mit mehreren besonders zu schützenden Anhang I-IV Arten handelt, würden die Veranstaltungsanforderungen - wie in der Bewerbung dargestellt - zahlreiche Verbote verletzen, die in der Naturschutzgebietsverordnung zum Schutz des Gebietes festgesetzt sind.

Damit ist das Ausstellungskonzept, soweit es die Schutzgebiete betrifft, naturschutzrechtlich äußerst problematisch. Beispielsweise wird es der geplante Veranstaltungszeitraum von April bis Oktober nicht ermöglichen, die behauptete Rücksichtnahme auf geschützte Brutvogelarten und Fledermäuse zu üben. Die damit verbundenen Auswirkungen sind in einem FFH/ NSG nicht hinnehmbar. Die in dem Bewerbungsschreiben aufgeführte Option, die Besucher im FFH/ NSG streckenweise mit Folientunneln innerhalb der Brutzeiten unkenntlich für die Tiere/ Vögel zu machen, offenbart das Dilemma der Bewerber aus Steinfurt und degradiert die Schutzziele. Mops- und Bechsteinfledermäuse würden neben 11 weiteren bedrohten Arten als eine gefährdete Kulisse für eine Landesgartenschau dienen.

Des Weiteren bleibt das hohe Schutzbedürfnis eines hier langjährig vorkommenden und reproduzierenden Brutpaares des Uhus in den Bewerbungsunterlagen gänzlich ohne Berücksichtigung. Von den Veranstaltungsplanern wurde auch der Schutz der Restvorkommen des Feuersalamanders und weiterer amphibisch lebender Arten im FFH/ NSG BAGNO sowie die damit verbundenen Hygieneerfordernisse nicht thematisiert. Zur Verhinderung der Übertragung von Krankheitserregern v. a. Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal), Batrachochytrium dendrobatidis (Bd), Ranavirus zwischen den Amphibienpopulationen sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Wir gehen davon aus, dass sich mehrere hunderttausend Besucher, aus einem weiten Einzugsbereich kommend einschließlich der mitgeführten Hunde, zur Verhinderung der Übertragung der Salamanderpest vor Betreten des FFH/ NSG BAGNO nicht die Schuhe bzw. Pfoten desinfizieren werden. Die leichtfertige Gefährdung bedrohter Arten in streng geschützten Lebensräumen ist aus unserer Sicht rechtlich nur schwer vermittelbar. Bereits der übliche aber bei weitem geringere Besucherverkehr kann schon eine Gefährdung der genannten Arten bedeuten. Siehe auch unter: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/natur/hygieneprotokoll/Hygieneprotokoll.pdf

Ob dem Bewerber/Planer die Sachlage bekannt ist, vermögen wir nicht einzuschätzen. Da auch in anderen Bereichen nicht die zu wünschende Sorgfalt nachgewiesen werden konnte, gehen wir davon aus, dass auch der Amphibienschutz bei der Bewerbung nicht die erforderliche Bedeutung erlangt hat. Den Bewerbungsunterlagen ist nichts Dahingehendes zu entnehmen. Hochsensible und bereits jetzt überforderte Lebensräume von seltensten Arten dürfen kein Ort für Großveranstaltungen der in Rede stehenden Art werden! Da dem Träger freigestellt wird, das Gelände der Landesgartenschau zur Erzielung von Einnahmen zu bewirtschaften, dürfte im Durchführungsfall eine großräumige Einzäunung der Schutzgebiete als Veranstaltungsgelände zu erwarten sein. Mit einer Einzäunung würde das FFF/ NSG mindesten für den Durchführungszeitraum als Biotopverbund von landes- und europaweiter Bedeutung seinen Status für das Verbundsystem verlieren. Dadurch würden Schutzziel und Schutzzweck konterkariert.

Da wir als Naturschutzverband bereits in der Vergangenheit nicht erkennen konnten, dass den Schutzzielen im FFH/ NSG BAGNO die erforderliche Bedeutung beigemessen wird, haben wir uns nach dem widerrechtlichen Fällen von Höhlenbäumen und als Verkehrssicherungsmaßnahmen kaschierten Eingriffen in das genannte Schutzgebiet zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren entschlossen. Dies ist noch anhängig bei dem Verwaltungsgericht Münster, NABU Naturschutzbund Deutschland Landesverband NRW ./. Kreis Steinfurt Az: 7 K 902/21 2021N50 08.07.2021. Da die Kreisverwaltung Steinfurt auch im Hinblick auf die LAGA 2029 Genehmigungsbehörde für die Durchführung einer Großveranstaltung in einem FFH/ NSG sein wird, prüfen wir aktuell die Möglichkeit einer Klageerweiterung.

Bei einer - wie in den Bewerbungskriterien geforderten - engen Einbindung der örtlichen Natur- und Umweltverbände, gerade bei einem hohen Anteil naturnaher Biotope für die Durchführung der LAGA 2029, hätte für uns die Möglichkeit bestanden, unsere Bedenken zeitgerecht und im Interesse konsensfähiger Lösungen vorzutragen. Wir wurden auf eigene Nachfrage allerdings erst zu einem Zeitpunkt hinzugezogen, als die Drucklegung für den Bewerbungskatalog bereits erfolgt war.

Als ein nach § 63 BNatSchG anerkannter Naturschutzverband entsenden wir gem. § 70 LNatSchG NRW Vertreter in den Naturschutzbeirat des Kreises Steinfurt. Dieser ist - gesetzlich geregelt - bei den Befreiungen rechtzeitig von den Ge- und Verboten eines Naturschutzgebietes zu beteiligen. Die von den Planern, der Stadt Steinfurt und der Kreisverwaltung Steinfurt als Genehmigungsbehörde geübte Vorgehensweise hat zur Folge, dass die gesetzlich geregelten Beteiligungsrechte des Naturschutzes unterlaufen wurden.

Wir nehmen das mit Bedauern, aber auch mit der Bereitschaft, dem entgegenzuwirken, zur Kenntnis. Unsere begründete Forderung besteht darin, das Flora-Fauna-Habitat „Bagno mit Steinfurter Aa“ (DE3810-302) und das Naturschutzgebiet „Bagno – Buchenberg ST-094“ von den Planungen zur Durchführung einer Landesgartenschau freizustellen. Im Rahmen des Bewertungsbesuches durch die Bewertungskommission oder einer von Ihnen gewünschten Gelegenheit stehen wir für ein erläuterndes Gespräch gerne zur Verfügung.

 

Einladung zur JHV am 25.04.2024

JHV des NABU Kreisverbandes Steinfurt

am 25.04.2024 um 19:30 Uhr im Bürgerhof Walshagenpark,

48431 Rheine, Lingener Damm 137

Tagesordnung

1.1 Eröffnung und Grußworte

1.2  Ehrungen

1.3 Sitzungsordnung

1.4  Ergänzung / Feststellung der Tagungsordnung / Feststellung der zeitgerechten Ladung

1.5 Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 27. April 2023

     

 

2.0 Bildungseinrichtung für Nachhaltige Entwicklung (BNE):

2.1 Tätigkeitsbericht von Ruth Schröer

 

3.0 Rechenschaftsbericht des Vorstandes für das Jahr 2023

3.1 Rechenschaftsbericht der Kreisverbandsvorsitzenden

3.2 Rechenschaftsbericht des komm. Geschäftsführers

3.3 Rechenschaftsbericht der Schatzmeisterin

3.4 Bericht der Kassenprüfer

3.5 Aussprache zu den Rechenschaftsberichten 2023

 

4.0 Wahlen    

4.1 Wahl einer Wahlleiterin / eines Wahlleiters

4.2 Entlastung des Vorstandes

4.3 Wahl eines neuen Kassenprüfers / einer Kassenprüferin

4.4 Neuwahl im Vorstand:     Geschäftsführer/-in

4.5 Neuwahl im Vorstand:    1. Vorsitzende/-r

4.6 Neuwahl im Vorstand:     Geschäftsstellenleitung

4.7 Neuwahl im Vorstand      Schatzmeister/in

4.8 Neuwahl im Vorstand:     Schriftführer/-in

4.9 Neuwahl im Vorstand:     Jugendreferent/-in

4.10 Neuwahl der Beisitzer/-innen

4.11 Neuwahl/Bestätigung:    Artenschutzbeauftragte

4.12 Wahlen für den Verbandsausschuss

- Ortsverband Emsdetten

4.13 Wahl der Delegierten für die Landesvertreterversammlung NABU NRW

 

 5. Satzungsänderung

Satzung alt

Satzung neu

§ 10 Mitgliederversammlung

 

(5) Die Einberufung einer ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) und die Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgt im NABU-Magazin „Naturzeit im Münsterland“. Außerdem ist der Termin möglichst in der Tageszeitung – auf der Kreisseite Steinfurt – bekannt zu geben.

§ 10 Mitgliederversammlung

 

(5) Die Einberufung einer ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) und die Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen auf der Homepage. Außerdem ist der Termin in der Tageszeitung - auf der Kreisseite Steinfurt- und in den sozialen Medien mit Verweis auf die Homepage bekannt zu geben.

Termin und Tagesordnung können zusätzlich in dem Magazin „Naturzeit im Münsterland“ bekannt gegeben werden.

6. Verschiedenes

 

Kerstin Panhoff

1. Vorsitzende

Freiwilliges ökologisches Jahr beim NABU

Aktiv werden für den Natur- und Artenschutz

Zum 01.08.2024 suchen wir Naturliebhaberinnen und Naturliebhaber. 

Du bist gerne draußen in der Natur und wolltest dich schon immer für den Umwelt- und Artenschutz engagieren?

Dann ist das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) beim NABU Kreisverband Steinfurt genau das Richtige.

Wir bearbeiten z. B. Pflegeflächen, auf denen oft Rinder und Schafe als vierbeinige Landschaftspfleger entlastende „Pflegearbeiten“ leisten. Unterschiedlichste Aufgabenstellungen an verschiedenen Einsatzorten gestalten die Arbeitstage abwechslungs- und sicher auch lehrreich. Dazu zählen der Bau von Zäunen, das Anlegen von Blänken, Teichen und Tümpeln, das Mähen von Feuchtwiesen und Trockenrasen, das Pflanzen von Obstbäumen auf Streuobstflächen, die Optimierung von Moorlandschaften und Orchideenflächen sowie die Pflege von Heideflächen.

Zudem helfen die FÖJ-ler bei den unterschiedlichsten Aufgaben in unserem Lernstandort, dem NABU-Lehmdorf in Borghorst. Dazu kann je nach Interesse die Unterstützung bei der Kinder- und Jugendarbeit gehören. Wer eher journalistische Ambitionen hat, kann bei der Entstehung unseres NABU-Magazins „NATURZEIT im Münsterland“ dabei sein oder sich aktiv - beispielsweise durch eigene Artikel - in die Redaktionsarbeit einbringen.

Darüber hinaus bieten die zahlreichen NABU-Gruppen des Kreises Steinfurt immer wieder interessante Aktionen, Exkursionen oder Mitmach-Angebote, die die FÖJ-ler mitgestalten können. Lehrreiche Einblicke speziell in die Themen „Schwalben“, „Fledermäuse“, „Schmetterlinge“ und „Eulen“ bieten die Auszeichnungen von Privatgärten im gesamten Kreisgebiet, bei denen die FÖJ-ler gern gesehene Gäste sind.  

Bewerbungen/Anfragen bitte an

geschaeftsstelle@nabu-kv-steinfurt.de

oder Ursula Baumgart

Telefon: 02552 - 978262

Hallo,

ich heiße Marvin Herding, werde im März 21 Jahre alt und wohne in Nordwalde.

Seit dem 01.08.2022 führe ich im NABU Kreisverband Steinfurt eine Praktikantenstelle aus und zum 01.12.2023 habe ich das Amt des kommissarischen Geschäftsführers übernommen. 

In den vergangenen nunmehr fast 1,5 Jahren habe ich mich von der Pike auf in zahlreiche Aufgaben rund um den Tätigkeitsbereich eines Geschäftsführers eingearbeitet und konnte dabei auf die intensive Begleitung durch unseren Vorarbeiter Michael Lohmeyer, den bisherigen Geschäftsführer Gisbert Lütke sowie den Vorstand setzen. 

Dazu zählen:   

Der praktische Naturschutz

  • Exkursionen in den NSG
  • Durchführung von Pflege- und Optimierungsmaßnahmen
  • Arbeit mit Klein- und Großgerät (Treckern) 
  • Anschaffung von Maschinen und Verschleißmaterial
  • Flächen- und Herden-Management
  • Tierhaltung (das Seminar für den Sachkundenachweis werde ich im Februar 2024 besuchen)
  • Kalkulation und Anlegen des Vorrats an Winterfutter

Die Verbandsarbeit

  • Teilnahme an den Vorstands- und Verbandsausschuss-Sitzungen seit August 2023
  • Aktive Teilnahme an der Evaluation „Extensive Weidetierhaltung im NABU-Kreisverband Steinfurt“ durch den NABU NRW unter der Leitung der NABU-NRW-Vorsitzenden Dr. Heide Naderer 
  • Abstimmung und Begleitung der Mitgliederwerbung

Die Kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten

  • Angebotskalkulation, Annahme von Ausschreibungen 
  • Instandhaltungsaufträge, Kalkulationen
  • Vertragsabschlüsse (Arbeits-, Pachtverträge)
  • Prüfung sowie Erstellung von Rechnungen
  • Bereitstellung der Fixkosten
  • (Prämien, Anträge und Ausschreibung werden erst im April/Mai ausgearbeitet) 
  • Einarbeitung in die Vorgaben der Abgabenordnung (AO) zum Erhalt der Gemeinnützigkeit

 

Die Arbeitskoordination (Sicherung der vertragskonformen Durchführung) bzgl. 

  • Kreis-Aufträge
  • Aufträge für Straßen NRW 
  • Vertragsnaturschutz und
  • Mitarbeiter-Führung

 

In den kommenden Monaten stehen weitere Anforderungen an, wie beispielsweise 

  • die Bilanzierung des Vereinsvermögens/Jahresabschluss 
  • die Kassenprüfung Anfang Februar
  • und im April die Anträge auf die Flächenprämien 

Warum ich tue, was ich tue?

Ich betreibe gerne Naturschutz im Kreis Steinfurt!

„Der Habicht“ Seniorenkreis der Paulusgemeinde

Gisbert Lütke vom NABU-KV-Steinfurt referierte im Seniorenkreis der Paulusgemeinde in Ibbenbüren- Langewiese über das Thema: „Der Habicht – Vogel des Jahres 2015“

Ein gerngesehener Gast ist Gisbert Lütke, Geschäftsführer und Artenschutzbeauftragter des NABU-KV-Steinfurt, im Seniorenkreis der Paulusgemeinde, vor allem, wenn es um Themen des Natur-und Umweltschutzes, sowie „Schöpfung bewahren“ geht.

Am 09.04.2015 war das Thema des Nachmittags „Der Habicht – Vogel des Jahres 2015“

Zunächst hörten die Senioren, dass der NABU und sein bayerischer Partner, der Landesbund für Vogelschutz, den Habicht zum „Vogel des Jahres“ gekürt haben, um so auf die Problematik der illegalen Greifvogelverfolgung aufmerksam zu machen.

Nach dem Grünspecht, Vogel des Jahres 2014, folgt damit ein Greifvogel, der wie viele andere seiner Verwandten immer noch illegaler Verfolgung ausgesetzt ist, obwohl die Jagd auf den Habicht seit den 1970er Jahren verboten ist.

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„Kalktrockenrasen, wertvolle Lebensräume"

Am 16.April 2015 um 19.30 Uhr findet ein Vortrag im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Vielfalt in der Natur“ des NABU-KV-Steinfurt im Bürgerhof Schotthock am Walshagenpark statt.

Thema: „Kalktrockenrasen, wertvolle Lebensräume der näheren Umgebung“

Ulrich Antons, versierter Pflanzenkenner aus Neuenkirchen wird über diesen einmalig schönen Lebensraum für Pflanzen und Tiere anschaulich berichten. Schwerpunktmäßig werden die Biotope der näheren Umgebung berücksichtigt und aufgezeigt welche „Überlebenskünstler“ hier zu finden sind. Ein kleiner Überblick über die bundesweiten Lebensräume als auch Hinweise auf die Bedeutung und die drohenden Gefahren dieser seltenen Lebensräume runden den Vortrag ab.

In diesem Zusammenhang ist später eine Waldhügel-Exkursion geplant. Der Termin wird bei der Veranstaltung und in den Medien bekannt gegeben.

Veranstaltungsort: Bürgerhof Schotthock, Lingener Damm 137, 48429 Rheine.

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Märchen, Bilderbuch und Kurzvortrag im Kunstmeisterhaus

Am 22.03.15 wurde im Rahmen der Ausstellung „Wald-und Tiermärchen“ das Märchen „Die Eule“ gelesen, ein wenig bekanntes Märchen aus der Sammlung der Brüder Grimm.

Eine große Eule gerät nachts in die Scheune eines Bauern. Der Knecht erschrickt, als er die Eule erblickt. Sein Herr und nach ihm alle Bürger der Stadt fürchten sich vor dem Ungeheuer, selbst ein

tapferer Kriegsmann, der in voller Rüstung auf eine Leiter steigt, macht kehrt und so beschließen die Bürger, die Scheune samt der Eule zu verbrennen.

Im Bilderbuch vom Eulenglück erzählen zwei Eulen den Tieren auf dem Hühnerhof, wie sie die Jahreszeiten genießen und friedlich miteinander leben.

Gisbert Lütke, Geschäftsführer und Artenschutzbeauftragter des NABU-KV-Steinfurt, hielt im Anschluß an die Lesungen einen Kurzvortrag über Eulen.

Am 07.05.2015 ist unter dem Titel „Ein Reich für den König der Nacht“ viel Wissenswertes und Erstaunliches aus dem Leben der Uhus zu erfahren in der Vortragsreihe „Vielfalt in der Natur“.

Bürgerhof Schottkock, Lingener Damm 137 in Rheine, Beginn 19.30 Uhr.

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Der Schwan vom Offlumer See hat ein neues Zuhause

Es ist schon eine lange Story - die letzten Monate "unseres Schwanenweibchens vom Offlumer See." -
Nachdem der Schwan direkt nach Weihnachten gefangen und nach Borghorst in eine Pflegestation des NABU ins Öko-Lehmdorf gebracht wurde geht es ihm nun besser.

Das Bein war nicht gebrochen, aber durch die enge Umschnürung waren offenbar die Sehnen derart verletzt worden, daß das Tier bei der Fortbewegung und Nahrungssuche größte Schwierigkeiten hatte. Mit speziellem Futter und weiterer Behandlung des erkrankten Fußes gelang es den Pflegern das Tier soweit wieder zu stärken, dass es den Fuß wieder voll aufsetzen kann. Das Schwanenweibchen humpelt zwar immer noch ein wenig, aber es war Ende Februar an der Zeit, dem Tier seine Freiheit wieder zu geben. Der Transport, das Tier in eine Decke gehüllt und im PKW-Kofferraum untergebracht, von Borghorst zum Offlumer See verlief reibungslos, und der Moment, als der Schwan zum ersten mal nach 8 Wochen wieder in seinem nassen Element eintauchen konnte, war nicht nur für ihn, sondern auch für Heinz Fröhlich, Jürgen Wiesmann und Uli Antons ein tolles Gefühl.

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"Falknerei heute“

Volles Haus hieß es wieder bei der NABU-Vortragsreihe im Bürgerhof im Walshagenpark, diesmal zum Thema „Falknerei heute“.

Gisbert Lütke, 2. Vorsitzender des NABU begrüßte als Referenten Dr. Michael Greshake und bemerkte, dass die Jagd mit Greifvögeln wohl die naturverträglichste Art der Jagd sei.

Dr. Greshake, Tierarzt, Falkner und Mitglied im Deutschen Falknerorden bedankte sich für die Einladung des NABU und wies auf das aktuelle NABU-Positionspapier zum Thema Jagd hin, in dem die Forderung nach Verbot der Beizjagd besteht. Er sieht seinen Vortrag als guten Beitrag zur Kooperation unterschiedlicher Interessengruppen. 

Anschaulich verdeutlichte Dr. Greshake den Zuhörern das Thema “Falknerei". Darunter versteht man die Jagd mit Greifvögeln auf Niederwild in seinem natürlichen Lebensraum, die dem artgerechten Verhalten der Greifvögel in freier Natur entspricht.

Geschichtlich gesehen wurde früher mit Greifvögeln zum Nahrungserwerb gejagt, später war es Privileg und Freizeitvergnügen der feudalen Stände im Mittelalter.

Der Falke ist im Flug das schnellste Tier der Erde und kann bis zu 15 Jahre werden, was jedoch in freier Natur eher selten ist. Den Falknern ist es zu verdanken, dass die rapide Abnahme der Greifvogelpopulationen in den 1970iger Jahren bedingt durch das Pestizid DDT, deutlich wurde. Das Insektenvernichtungsmittel wurde 1972 verboten und Greifvogel-Aufzuchtstationen und Auswilderung sorgten für den Erhalt dieser Tiere. Habichte und Falken sind aktuell nicht mehr als vom Aussterben bedrohte Tierarten anzusehen. Auch auf  den Aspekt Rehabilitation, das heisst den Umgang mit verletzten Greifvögeln ging der Referent kurz ein.

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Der Habicht – ein verfolgter Jäger

Am Donnerstag den 05.03.2015 setzt der NABU die erfolgreiche Informationsreihe fort. Im Mittelpunkt stehen Greifvögel wie der Habicht – „Vogel des Jahres 2015“ Vortrag. im Bürgerhof Schotthock.

Der Flug eines Greifvogels ist ein faszinierendes, einzigartiges Naturschauspiel, das man nicht so schnell vergisst und das wir sicher nicht missen möchten. Auch unsere Kinder und Enkel sollen sich an diesem Anblick weiter erfreuen dürfen. Welche Rolle spielt die Jagd bei dem Erhalt unserer Greifvögel? Viele Greifvogelarten sind in ihrem Bestand bedroht – und zwar durch illegale Verfolgungen durch den Menschen. Greifvögel werden hier fälschlicherweise als „unliebsame Konkurrenten" um Jagdbeute und als angebliche „Raubvögel" bezeichnet, die eine Gefahr für Haus- und Nutztiere darstellten. Diese falschen Mythen werden leider bis heute vielen Greifvögeln zum Verhängnis. Sie werden immer noch viel zu oft mit Gift, Schrot oder Fallen verfolgt und getötet.

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Wintereinsatz im Venn

Erfolgreicher Wintereinsatz der Naturschutzmacher vom NABU im Emsdettener Venn. Neue Aktive und Unterstützung aus Herne gewonnen.

Gleich drei neue freiwillige Helfer die sich für den Schutz des Emsdettener Venn aktiv einsetzen, konnte Michael Wolters, Vorsitzender des NABU-Kreisverband Steinfurt beim letzten Arbeitseinsatz im Venn begrüßen.

Nicht schlecht staunte er, als sich einer der neuen freiwilligen Helfer als „Ruhri“ outete der an dem kalten Februarmorgen extra aus Herne angereist war, um die unerschütterlichen Helfer aus Emsdetten und Neuenkirchen tatkräftig zu unterstützen.

Über das Internet und die neue NABU-Homepage war dieser auf die Aktion aufmerksam geworden und hatte sich als „Moorfan“ auf den Weg gemacht. Bevor er sich nach seinem tatkräftigen Einsatz verabschiedete, versprach er wiederzukommen und machte sich auf den Rückweg, wobei er noch in Gescher Station machen und dort am Nachmittag an einer Moorwanderung teilnehmen wollte. 

„So viel ansteckenden Optimismus können wir gut gebrauchen.“ freute sich Wolters, der zur weiteren Überraschung unter den neuen freiwilligen einen alten Studienkollegen wiedertraf.

„Tolle Gespräche, neue Bekannte, frische Luft und Bewegung - so kann Umweltschutz auch Spaß machen.“ lädt Wolters alle Interessierten ein, sich an der nächsten Vennaktion zu beteiligen.

Die Aktiven vom NABU -Kreisverband Steinfurt e. V. treffen sich hierzu am Samstag, den 28. Februar.2015 um 08:30 Uhr am Aussichtsturm am Lehrpfad.

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