7 Fragen - 7 Antworten rund um "Greven an die Ems"

Die Berichte über die Aktivitäten sowie Ankündigungen der Beach-Betreiber in der Emsaue Greven geben uns Anlass für eine schriftliche Reaktion. Mittlerweile müsste jedem in Greven bekannt sein: Die Emsaue bei Greven ist in ihrer Gesamtheit Schutzgebiet von europäischem Rang. Zumindest die Verwaltung der Stadt und auch des Kreises, eigentlich auch die entsprechenden Politiker müssten um die Bedeutung eines FFH-Gebietes wissen und sich ihrer Verantwortung für ein solches Schutzgebiet bewusst sein, d. h., schnellstens die lt. Gesetz erforderliche Verbesserung des Zustandes in die Wege leiten.
 
Sieben Fragen und sieben Antworten erläutern das Anliegen der Naturschutzverbände ANTL, BUND und NABU:

 

 

1. Frage: Warum ist der Bereich am „Beach“ überhaupt schützenswert?

Er ist Teil eines durchgehenden Biotopverbundkorridors und genießt als Naturschutzgebiet den höchsten nationalen Schutz und als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) den höchsten europäischen Schutz. Zu den Schutzzielen gehören der Erhalt und die Wiederherstellung einer Sandfluss-Auenlandschaft des Flachlandes mit ihrer typischen Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Vielfalt an Lebensraumtypen. Es gilt ein Verschlechterungsverbot seit dem Zeitpunkt der FFH-Meldung. Vielmehr sind mit dem FFH-Status verpflichtend Entwicklungsziele zu naturschutzfachlich wertvolleren Zuständen vorgegeben.

 

2. Frage: Hat die Stadt Greven – wie behauptet - mit den Naturschutzverbänden gesprochen?

Tatsächlich hat sie im Dezember des Jahres 2019 den NABU bezüglich der geplanten Veranstaltungen „Greven an die Ems 2020“ um einen Gesprächstermin gebeten. Wegen der Terminfülle vor den Weihnachtstagen sollte diese Anfrage im Frühjahr 2020 von der Stadt Greven wiederholt werden, um gemeinsam mit den Naturschutzverbänden BUND und ANTL einen Termin zu finden. Ohne einen neuen Gesprächstermin zu vereinbaren hat die Stadt Greven dann am 18.02.2020 bei der Unteren Naturschutzbehörde den Antrag auf die Befreiung gem. § 67 BNatschG von den Verboten des Landschaftsplanes für das Naturschutz- und FFH-Gebiet „Emsaue“ gestellt.

 

3. Frage: Hatte der Naturschutzbeirat die Möglichkeit zum Meinungsaustausch?

Nein, denn die Stadt Greven stellte den Antrag exakt am ersten Sitzungstag des Naturschutzbeirats in 2020, sodass er in der Sitzung nicht vorlag und behandelt werden konnte. Der Kreis Steinfurt lud "aufgrund der Eilbedürftigkeit" zu einer Sondersitzung des Naturschutzbeirates am 16.03.2020, die wegen der Coronavirus-Krise kurzfristig abgesagt werden musste.  Der Vorsitzende des Naturschutzbeirats reichte daraufhin in einer Eilentscheidung seine Ablehnung beim Kreis Steinfurt ein. Gemäß Landesnaturschutzgesetz NRW musste der Fall nun dem Kreisausschuss vorgelegt werden.

 

4. Frage: Auf welcher Grundlage lehnen alle drei im Kreis Steinfurt anhörungsberechtigten Naturschutzverbände den Antrag der Stadt Greven ab?

Naturschutz-/ FFH-Gebiete sind Bereiche, die aufgrund von landesweiter, regionaler und / oder lokaler Expertise ausgewiesen wurden, weil sie wichtige und unersetzbare Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Sie dürfen nicht durch naturschutzfremde Vorhaben wie Bauwerke, Großveranstaltungen und die damit zwangsläufig verbundenen Einschränkungen entwertet werden. Der massive Rückgang an Insekten, Wiesenvögeln und vielen anderen Arten macht deutlich, wie wichtig störungsarme Rückzugsräume und Verbundkorridore für die Erhaltung der Biodiversität sind.

Aus Sicht der Naturschutzverbände ist durch das Projekt „Greven an die Ems“ mittlerweile eine Situation entstanden, die den Schutzzielen des Gebietes diametral entgegensteht. Diese Auffassung wird - das lassen die Antragsunterlagen erkennen - auch von der Stadt Greven geteilt. Nahezu grotesk wirkt es, wenn die Flächen eines Schutzgebietes zunächst erheblich entwertet werden und dies dann anschließend als Begründung für eine weiterhin naturschutzschädliche Nutzung herangezogen werden soll. Vielmehr müsste der Status quo ante von vor 2007 wiederhergestellt werden.
 

5. Frage: Wie entschied der Kreisausschuss?  

 

Der Kreisausschuss überstimmte die Beiratsentscheidung am 7.04.2020 mit der Folge, dass gemäß § 75 Abs. 1 S. 4 LNatSchG die Bezirksregierung Münster über den Befreiungsantrag entscheiden musste. Dabei ist unklar, ob die Mitglieder des Kreisausschusses mit einem Tag und 20 Stunden hinreichend Zeit hatten, sich in die detaillierte 18-seitige Stellungnahme einzuarbeiten, in der die Naturschutzverbände ihre Bedenken ausführlich begründen.

Link zur Stellungnahme der Naturschutzverbände:

https://sessionnet.krz.de/kreis_steinfurt/bi/TO0040.asp?__ksinr=6277

 

6. Frage: Wie entschied die Bezirksregierung?

Gar nicht, denn: „Die Stadt Greven [hat] ihren Antrag auf Befreiung zurückgezogen […]“, wurde dem Naturschutzbeirat am 29.05.2020 vom Kreis Steinfurt mitgeteilt. Das Verfahren sei beendet. 

 

7. Frage: Wie ist die aktuelle Situation zu beurteilen?

Erstens: Sowohl die Untere Naturschutzbehörde als auch die Stadt Greven wissen um eine jährliche einzuholende erneute Befreiung durch den Naturschutzbeirat.

Zweitens:  Es gab seit 2008 keine und es gibt auch jetzt keine Befreiung für Aktivitäten des Formats „Greven an die Ems“.

Und drittens:  Die – folglich illegale - Öffnung der Strandbar am Donnerstag, den 11.06.2020 mag man als Nutznießer beurteilen, wie man möchte.  

Aber niemand kann erwarten geschweige denn verlangen, dass die Naturschutzverbände ANTL, BUND und NABU vor diesem gesetzeswidrigen Treiben die Augen verschließen.  

Es kann nicht sein, dass eine Kommune versucht, europäisches FFH-Recht und deutsches Naturschutzrecht auszuhebeln, wenn diese Gesetze ihren Interessen entgegenstehen.

 

ANTL, BUND und NABU werden einer nachträglichen Legalisierung und damit einem „Weiter So“ keinesfalls zustimmen.

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