Info: JHV 2021

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer,

coronabedingt haben wir in diesem Jahr fast alle Termine und Veranstaltungen absagen müssen. Auch eine Mitgliederversammlung war nicht möglich. Vorstand- und Verbandausschuss- Sitzungen finden kaum noch statt, die Absprachen erfolgen telefonisch oder per Mail im Umlaufverfahren. Aktuell ist nicht erkennbar, ob wir die Mitgliederversammlung 2021 wie geplant durchführen können.

Gem. §10 Abs. 4 unserer Satzung findet auf Beschluss des Verbandsauschusses eine Mitgliederversammlung jährlich statt. In Vorbereitung der kommenden Mitgliederversammlung wurden die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst, eine Tagesordnung verabschiedet- und als Versammlungstermin der 22. April 2021 festgelegt.
Wie gestaltet sich die Situation, wenn auch im kommenden Jahr wiederholt die Durchführung einer physischen Mitgliederversammlung nicht möglich sein wird?

Die Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung mit über 4.200 Mitgliedern (Stand 01. November 2020) und dem Ziel nicht anfechtbarer Beschlüsse ist weder technisch noch logistisch leistbar. Da aktuell keine unaufschiebbaren Entscheidungen anstehen, entsteht unter Berücksichtigung der u.a. Normierungen kein unmittelbarer Handlungsdruck.

Der Gesetzgeber hat auf die durch die COVID-19 bedingten Auswirkungen reagiert und für Vereine und Verbände das „COVID- 19 Abmilderungsgesetz“ (COVMG) verabschiedet.
Gem. Art. 2 § 5 Abs. 1 des COVMG bleiben die Vorstände so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt wurde. Diese auch mit unserer Satzung zu vereinbarende Regelung gilt bis zum Jahresende 2020.
Das Bundesjustizministerium arbeitet aktuell daran, die Regelung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Unter der Voraussetzung der angekündigten Verlängerung des COVMG, kann der aktuelle Vorstand des NABU KV Steinfurt auch im kommenden Jahr bis zur Mitgliederversammlung – oder im coronabedingten Bedarfsfall darüber hinaus in der Verantwortung verbleiben. Die Vorlage der Rechenschaftsberichte wird dann getrennt nach den Geschäftsjahren in der nächstmöglichen Mitgliederversammlung erfolgen.

In der nächsten Ausgabe unserer „NATURZEIT“ finden Sie die Einladung mit Tagesordnung zur Mitgliederversammlung 2021. Zudem wird zeitgerecht auch noch einmal in der Tagespresse eingeladen / oder abgesagt werden. 
Aktuelle Informationen werden Sie weiterhin hier auf unserer Homepage finden.

Im Namen des Vorstandes wünsche ich Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit.

Herzliche Grüße

Kerstin Panhoff


1. Vorsitzende

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer,

coronabedingt haben wir in diesem Jahr fast alle Termine und Veranstaltungen absagen müssen. Auch eine Mitgliederversammlung war nicht möglich. Vorstand- und Verbandausschuss- Sitzungen finden kaum noch statt, die Absprachen erfolgen telefonisch oder per Mail im Umlaufverfahren. Aktuell ist nicht erkennbar, ob wir die Mitgliederversammlung 2021 wie geplant durchführen können.

Gem. §10 Abs. 4 unserer Satzung findet auf Beschluss des Verbandsauschusses eine Mitgliederversammlung jährlich statt. In Vorbereitung der kommenden Mitgliederversammlung wurden die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst, eine Tagesordnung verabschiedet- und als Versammlungstermin der 22. April 2021 festgelegt.
Wie gestaltet sich die Situation, wenn auch im kommenden Jahr wiederholt die Durchführung einer physischen Mitgliederversammlung nicht möglich sein wird?

Die Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung mit über 4.200 Mitgliedern (Stand 01. November 2020) und dem Ziel nicht anfechtbarer Beschlüsse ist weder technisch noch logistisch leistbar. Da aktuell keine unaufschiebbaren Entscheidungen anstehen, entsteht unter Berücksichtigung der u.a. Normierungen kein unmittelbarer Handlungsdruck.

Der Gesetzgeber hat auf die durch die COVID-19 bedingten Auswirkungen reagiert und für Vereine und Verbände das „COVID- 19 Abmilderungsgesetz“ (COVMG) verabschiedet.
Gem. Art. 2 § 5 Abs. 1 des COVMG bleiben die Vorstände so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt wurde. Diese auch mit unserer Satzung zu vereinbarende Regelung gilt bis zum Jahresende 2020.
Das Bundesjustizministerium arbeitet aktuell daran, die Regelung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Unter der Voraussetzung der angekündigten Verlängerung des COVMG, kann der aktuelle Vorstand des NABU KV Steinfurt auch im kommenden Jahr bis zur Mitgliederversammlung – oder im coronabedingten Bedarfsfall darüber hinaus in der Verantwortung verbleiben. Die Vorlage der Rechenschaftsberichte wird dann getrennt nach den Geschäftsjahren in der nächstmöglichen Mitgliederversammlung erfolgen.

In der nächsten Ausgabe unserer „NATURZEIT“ finden Sie die Einladung mit Tagesordnung zur Mitgliederversammlung 2021. Zudem wird zeitgerecht auch noch einmal in der Tagespresse eingeladen / oder abgesagt werden. 
Aktuelle Informationen werden Sie weiterhin hier auf unserer Homepage finden.

Im Namen des Vorstandes wünsche ich Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit.

Herzliche Grüße

Kerstin Panhoff


1. Vorsitzende

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