Offener Brief an BM Vennemeyer

Naturschutz für die Ems


48565 Steinfurt, 25. Juni 2020



Einladung zu einem Gesprächstermin zum Thema „Beach“

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Vennemeyer,


das von Ihnen verfasste Schreiben und die Einladung zu einem gemeinsamen Gespräch haben uns erreicht. Ich antworte Ihnen im Namen und Auftrag der drei im Kreis Steinfurt anerkannten Naturschutzverbände BUND, ANTL und des NABU. Es ist legitim, dass Sie sich für das Format Greven an die Ems einsetzen, leider jedoch an einem falschen Standort.
Bedauerlicherweise lassen die Entwicklungen der vergangenen Wochen und Monate erkennen, dass wir uns hinsichtlich des von Ihnen geforderten Erhalts des Veranstaltungsgeländes an der Ems nicht annähern können. Wir haben bisher weder Gespräche mit Ihnen oder Ihrem Haus in dieser Angelegenheit geführt, noch befinden wir uns auf einem guten Weg, wie in der Presse behauptet. Das Verwaltungshandeln Ihres Hauses in der Vergangenheit, das damit verbundene Procedere sowie das späte Einreichen des Befreiungsantrags erst am Tag der ersten Sitzung des Naturschutzbeirates in diesem Jahr, sind nicht als vertrauensbildende Maßnahmen geeignet.


Die Naturschutzverbände werden das Natur- und Artenschutzrecht nicht zur Disposition stellen. Mit erheblichem Einsatz von Finanzmitteln aus den Fördertöpfen des Naturschutzes und Geldern aus dem Fond zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist in Greven neben dem Hochwasserschutz eine naturschutzfachliche Optimierung der Ems angestrebt worden. Eine Partymeile innerhalb des Schutzgebietes ist damit nicht zu vereinbaren. Festplätze und Veranstaltungsorte für mehrere tausend Menschen gehören nicht in sensible Lebensräume. An Ihrer gegenteiligen rechtswidrigen Auffassung haben Sie leider bisher festgehalten. Mit der von Ihnen nach wie vor angestrebten Nutzung ist den Veranstaltungsbesuchern kein Verständnis für die Bedeutung dieses Lebensraumes an der Ems und auch nicht für die Belange des Naturschutzes zu vermitteln. Wir halten diese Argumente für vorgeschoben.
 Die Folge der langjährigen widerrechtlichen Nutzung der Emsaue ist eine nachhaltige Verschlechterung des Gebietszustandes. Diese wird in Ihrem Antrag vom Februar 2020 nicht bestritten, sondern als beabsichtigt zugegeben. Als Leiter einer kommunalen Verwaltung steht es Ihnen jedoch nicht zu, sich über Landes-, Bundes- und Europarecht hinwegzusetzen und in der Emsaue bei Greven eine naturschutzwidrige Nutzung zu etablieren. Das für FFH-Gebiete geltende Verschlechterungsverbot erfordert im Gegenteil zumindest die Wiederherstellung des Status quo ante von vor 2007.

Ein entscheidender Wendepunkt ist Ihre Rücknahme des Antrags vom 18.02.2020 zur Befreiung von den Ge- und Verboten der Naturschutzgebietsverordnung von Ende Mai 2020 - offensichtlich um der Ablehnung durch die Bezirksregierung Münster zuvorzukommen. Augenscheinlich wurden die Öffentlichkeit und auch die Ratsmitglieder über die Rücknahme des Antrags in Unkenntnis gelassen und das Verwaltungshandeln nicht an der neuen Entwicklung ausgerichtet. Daher fordern wir Sie auf, den nicht genehmigten Schankbetrieb im Auenbereich umgehend zu beenden, die Einrichtungen zu entfernen und das Betretungsverbot des Natur- und FFH-Schutzgebietes durchzusetzen. Die bereits im vergangenen Jahr zugesagten Ausschilderungen zur Kennzeichnung des Naturschutzgebietes sind bis heute nicht angebracht. Dies ist umgehend nachzuholen.


Fazit: Die Stadt Greven hat keine rechtsgültige Befreiung für Aktivitäten in der Emsaue für 2020, sie verhält sich jedoch so, als hätte sie eine (siehe Schankbetrieb und anderes). Wir haben 7 Fragen und 7 Antworten zum Thema formuliert, nachzulesen im Anhang zu diesem Schreiben und auf den Internetseiten der Verbände.
Wir sind jedoch nach wie vor, wie bereits in unserer Mail vom 11.6.2020 an Herrn Willenbrink erwähnt, bereit zu Gesprächen über eine naturschutzfachliche Verbesserung der Emsaue im Sinne der FFH-Richtlinie.
Unser Antwortschreiben inkl. der 7 Fragen - 7 Antworten werden wir als offenen Brief auch Presse und Medien zur Verfügung stellen, auf unserer Web-Präsenz veröffentlichen sowie der Kreisver- waltung zusenden. Wir bitten Sie, dieses Schreiben mit Anhang den Ratsmitgliedern der Stadt Greven zur Verfügung zu stellen.


Da wir mit dem Wunsch nach Rechtssicherheit - für deren Herstellung wir uns bereits engagieren - lediglich nur über eine Gemeinsamkeit verfügen, sind wir zu dem Schluss gelangt, dass ein Gespräch mit Ihnen und Ihrer Verwaltung nicht wirklich etwas verändern kann. Vor diesem Hintergrund können wir Ihrer Bitte um einen Gesprächstermin bis auf die o. g. Ausnahme nicht entsprechen.


Mit freundlichen Grüßen

Gisbert Lütke, Geschäftsführer Naturschutzbund Deutschland Kreisverband Steinfurt e. V.

in Namen der ANTL, des BUND und des NABU

 


48565 Steinfurt, 25. Juni 2020



Einladung zu einem Gesprächstermin zum Thema „Beach“

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Vennemeyer,


das von Ihnen verfasste Schreiben und die Einladung zu einem gemeinsamen Gespräch haben uns erreicht. Ich antworte Ihnen im Namen und Auftrag der drei im Kreis Steinfurt anerkannten Naturschutzverbände BUND, ANTL und des NABU. Es ist legitim, dass Sie sich für das Format Greven an die Ems einsetzen, leider jedoch an einem falschen Standort.
Bedauerlicherweise lassen die Entwicklungen der vergangenen Wochen und Monate erkennen, dass wir uns hinsichtlich des von Ihnen geforderten Erhalts des Veranstaltungsgeländes an der Ems nicht annähern können. Wir haben bisher weder Gespräche mit Ihnen oder Ihrem Haus in dieser Angelegenheit geführt, noch befinden wir uns auf einem guten Weg, wie in der Presse behauptet. Das Verwaltungshandeln Ihres Hauses in der Vergangenheit, das damit verbundene Procedere sowie das späte Einreichen des Befreiungsantrags erst am Tag der ersten Sitzung des Naturschutzbeirates in diesem Jahr, sind nicht als vertrauensbildende Maßnahmen geeignet.


Die Naturschutzverbände werden das Natur- und Artenschutzrecht nicht zur Disposition stellen. Mit erheblichem Einsatz von Finanzmitteln aus den Fördertöpfen des Naturschutzes und Geldern aus dem Fond zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist in Greven neben dem Hochwasserschutz eine naturschutzfachliche Optimierung der Ems angestrebt worden. Eine Partymeile innerhalb des Schutzgebietes ist damit nicht zu vereinbaren. Festplätze und Veranstaltungsorte für mehrere tausend Menschen gehören nicht in sensible Lebensräume. An Ihrer gegenteiligen rechtswidrigen Auffassung haben Sie leider bisher festgehalten. Mit der von Ihnen nach wie vor angestrebten Nutzung ist den Veranstaltungsbesuchern kein Verständnis für die Bedeutung dieses Lebensraumes an der Ems und auch nicht für die Belange des Naturschutzes zu vermitteln. Wir halten diese Argumente für vorgeschoben.
 Die Folge der langjährigen widerrechtlichen Nutzung der Emsaue ist eine nachhaltige Verschlechterung des Gebietszustandes. Diese wird in Ihrem Antrag vom Februar 2020 nicht bestritten, sondern als beabsichtigt zugegeben. Als Leiter einer kommunalen Verwaltung steht es Ihnen jedoch nicht zu, sich über Landes-, Bundes- und Europarecht hinwegzusetzen und in der Emsaue bei Greven eine naturschutzwidrige Nutzung zu etablieren. Das für FFH-Gebiete geltende Verschlechterungsverbot erfordert im Gegenteil zumindest die Wiederherstellung des Status quo ante von vor 2007.

Ein entscheidender Wendepunkt ist Ihre Rücknahme des Antrags vom 18.02.2020 zur Befreiung von den Ge- und Verboten der Naturschutzgebietsverordnung von Ende Mai 2020 - offensichtlich um der Ablehnung durch die Bezirksregierung Münster zuvorzukommen. Augenscheinlich wurden die Öffentlichkeit und auch die Ratsmitglieder über die Rücknahme des Antrags in Unkenntnis gelassen und das Verwaltungshandeln nicht an der neuen Entwicklung ausgerichtet. Daher fordern wir Sie auf, den nicht genehmigten Schankbetrieb im Auenbereich umgehend zu beenden, die Einrichtungen zu entfernen und das Betretungsverbot des Natur- und FFH-Schutzgebietes durchzusetzen. Die bereits im vergangenen Jahr zugesagten Ausschilderungen zur Kennzeichnung des Naturschutzgebietes sind bis heute nicht angebracht. Dies ist umgehend nachzuholen.


Fazit: Die Stadt Greven hat keine rechtsgültige Befreiung für Aktivitäten in der Emsaue für 2020, sie verhält sich jedoch so, als hätte sie eine (siehe Schankbetrieb und anderes). Wir haben 7 Fragen und 7 Antworten zum Thema formuliert, nachzulesen im Anhang zu diesem Schreiben und auf den Internetseiten der Verbände.
Wir sind jedoch nach wie vor, wie bereits in unserer Mail vom 11.6.2020 an Herrn Willenbrink erwähnt, bereit zu Gesprächen über eine naturschutzfachliche Verbesserung der Emsaue im Sinne der FFH-Richtlinie.
Unser Antwortschreiben inkl. der 7 Fragen - 7 Antworten werden wir als offenen Brief auch Presse und Medien zur Verfügung stellen, auf unserer Web-Präsenz veröffentlichen sowie der Kreisver- waltung zusenden. Wir bitten Sie, dieses Schreiben mit Anhang den Ratsmitgliedern der Stadt Greven zur Verfügung zu stellen.


Da wir mit dem Wunsch nach Rechtssicherheit - für deren Herstellung wir uns bereits engagieren - lediglich nur über eine Gemeinsamkeit verfügen, sind wir zu dem Schluss gelangt, dass ein Gespräch mit Ihnen und Ihrer Verwaltung nicht wirklich etwas verändern kann. Vor diesem Hintergrund können wir Ihrer Bitte um einen Gesprächstermin bis auf die o. g. Ausnahme nicht entsprechen.


Mit freundlichen Grüßen

Gisbert Lütke, Geschäftsführer Naturschutzbund Deutschland Kreisverband Steinfurt e. V.

in Namen der ANTL, des BUND und des NABU

 

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