Danke für 2022

Ein großes herzliches Dankeschön für euren ehrenamtlichen Einsatz für die Natur - ob draußen in den Wiesen, Mooren und auf den Feldern, bei den Kröten, als Urkunden-Überbringer, in den Bäumen, auf spätabendlichen Fledermaustouren, bei städtischen Veranstaltungen, als Referent/in oder als Ansprechpartner/in für telefonische Anfragen, in den unterschiedlichen Gremien, als Schreibtischtäter/in, als Handwerker oder als Naturschutz-Multiplikator in Kiga, Kita und Schule - ihr alle leistet einen erheblichen Beitrag dazu, dass die enorme Wichtigkeit des Naturschutzes im Kreis Steinfurt im gesellschaftlichen Bewusstsein bleibt. 

Lasst uns alles daran setzen, den Schwung aus dem Beschluss des globalen Weltnaturabkommens ins neue Jahr 2023 mitzunehmen, um in allen Lebensbereichen den Schutz unserer Lebensgrundlagen, der Artenvielfalt und Ökosysteme umzusetzen.

Euch allen wünsche ich eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start in das neue Jahr!

Kerstin Panhoff

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Waldweihnachten

 Die Naturschutzjugend plant eine neue Aktion!

 
Vorschau "Waldweihnachten":
 
Aktion für Kinder ab der 1. Klasse
 
Termin: 14. Dezember 2022
Uhrzeit: 15:00 Uhr - 16:30 Uhr
 
Weitere Infos folgen!
Anmeldung unter Ruth Schroer: NABU-Zentrum@NABU-KV-Steinfurt.de

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Wettbewerb gewonnen

Die Artenvielfalt vor der Haustür entdecken

 
Wie stellt man die Artenvielfalt dar? Damit beschäftigten sich die Schulkinder der Gemeinden Neuenkirchen, St. Arnold und Wettringen im Rahmen eines Wettbewerbs der Naturschutzjugend vom NABU. Antonia und Johann Reinke überzeugten die Jury mit ihrem Kunstwerk „Baum der Artenvielfalt“.
 
 
 
Die Ergebnisse konnten sich sehen lassen“ so Rabea Dost, Jugendreferentin des NABU Kreisverbands Steinfurt. Kleine Steckbriefe wurden gefertigt, Blätterkollagen geklebt. Die beiden Gewinner erforschten die Natur direkt vor ihrer Haustür. Sie sammelten im nahegelegenen Wald eine Vielzahl von verschiedenartigen Blättern und Naturmaterialien und setzten sie als „Baum der Artenvielfalt“ kreativ zusammen.
 
Antonia und Johann freuen sich über ihren Gewinn. Mit dem Brettspiel „Flügelschlag“ können sie jetzt auch die Artenvielfalt der Vögel in Nordamerika entdecken und einiges über Lebensräume und bevorzugte Nahrung erfahren.
 
 
 

Auch die jetzige Aktion der Naturschutzjugend „Die Artenvielfalt im Natur-Zoo Rheine entdecken“ wurde gut angenommen. Rabea Dost und ihr Team planen mit dem NABU Neuenkirchen/Wettringen weitere Angebote für Kinder und Familien.

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Apfelernte

Apfelernte mit der Kinder- und Jugendgruppe auf einer altenberger Streuobstwiese

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Verleihung der silbernen Ehrennadel an Gisbert Lütke

Ehrennadel des NABU NRW für Gisbert Lütke

Im Rahmen der Mitgliederversammlung im Walshagenpark Rheine wurde der Geschäftsführer des NABU Kreisverbandes Steinfurt am Donnerstagabend mit der silbernen Ehrennadel des NABU und einer Urkunde ausgezeichnet.

Der extra von Niederrhein angereiste stellvertretende NABU-Landesvorsitzende Christian Chwallek betonte in seiner Laudatio das außerordentliche langjährige Engagement Lütkes für den Naturschutz und zählte die Verdienste auf den Gebieten des Artenschutzes, der pädagogischen Umweltbildungsarbeit sowie der Begleitung von Bürgerinitiativen auf. Besonders hob er das von Lütke entwickelte Projekt „Naturschutz mit Biss“ hervor, welches die ökologischen Vorteile einer extensiven Weidehaltung nachweist und weit über den Kreis Steinfurt hinaus Modellcharakter gewonnen hat.

Bei den ebenfalls anstehenden Wahlen des Geschäftsführers, der Schatzmeisterin sowie der Geschäftsstellenleitung wurden Gisbert Lütke, Silke Heemann und Ursula Baumgart wiedergewählt.

 

Foto: Reinhard Mau, Ibbenbüren

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Einladung zu außerordentlichen Mitgliederversammlung am 15. September 2022

Außerordentliche Mitgliederversammlung

des NABU Kreisverbandes Steinfurt e. V.

am 15. September 2022, um 19:30 Uhr

im Bürgerhof Walshagenpark, Lingener Damm 137, 48429 Rheine

 

TOP 1               Tagesordnung

1.1                    Eröffnung, Abstands- und Hygieneregeln, Grußworte

1.2                    Sitzungsordnung

1.3                    Ergänzung / Feststellung der Tagungsordnung / Feststellung der             zeitgerechten Ladung,

1.4                    Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung ohne Beschlussfassung

1.5                    Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 28. April 2022 (Tischvorlage / Homepage)

 

TOP 2               Ergänzungsantrag vom 26.11.2021 / Herr Mau / Satzungsänderung

2.1                § 12 Änderung:Trennung des Vorstandsamtes 2. Vorsitzender / GF /  Erweiterung des Vorstandes um eine Person, Neuregelung der Vertretungsberechtigung

TOP 3              Satzungsänderungen

3.1                   § 12       Ergänzung:      §12 Abs. 1 Satz 7 (Beisitzer / Stimmrecht)             

3.2                   § 17       Neu einfügen: §17 Abs. 4 Datenschutzordnung

 

                               

TOP 4                    Wahlen

4.1                          Neuwahlen im Vorstand:

4.2                          Einzelwahl:         2. Vorsitzender und Geschäftsführer

4.3                          Einzelwahl:         LeiterIn der Geschäftsstelle

4.4                          Einzelwahl:         Schatzmeister/in

4.5                          Einzelwahl:         Schriftführer/in

 

TOP 5                    Verschiedenes

 

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OVG Münster weist Beschwerde der Stadt Greven ab

Das OVG folgte dem Ablenkungsmanöver der Stadt Greven, „sie sei nur Eigentümerin des Grundstücks, auf dem sich die Beachbar befinde, während es noch einen mit ihr nicht identischen Betreiber gebe“, ausdrücklich nicht.

Da der Stadt zudem zweifelsfrei bewusst sei, dass die bauliche Anlage der Beachbar sowie ihre Nebenanlagen einen oder mehrere Verbotstatbestände des Landschaftsplans erfüllten, sei sie als „Träger öffentlicher Verwaltung an Recht und Gesetz“ gebunden und somit „ersichtlich nicht schutzwürdig“.

Daher sei „nicht erkennbar, inwiefern irgendeine weitere illegale Beeinträchtigung des Natur- und Landschaftsschutzes zumutbar sein sollte.“

Weiter sei „nicht ersichtlich, weshalb das vom Antragsteller vertretene öffentliche Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes deshalb zurücktreten sollte, weil es in der Vergangenheit nicht durchgesetzt worden ist.“

Im Übrigen sei „nun durch die nicht zustande gekommene naturschutzrechtliche Befreiung und die Erkenntnis, auch mit einer Änderung des Landschaftsplans könne die Beachbar nicht legalisiert werden, […] die Illegalität des weiteren Betriebs der Beachbar offenkundig“.

 

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerde-Verfahrens.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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