„Insekten retten - Artenschwund stoppen“

NRW-Naturschutzverbände starten Volksinitiative

Düsseldorf - Mit einer Aktion vor dem Landtag in Düsseldorf haben die drei großen NRW-Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) heute den Startschuss für die landesweite Volksinitiative Artenvielfalt gegeben. Unter dem Motto „Insekten retten – Artenschwund stoppen“ sollen in den nächsten Monaten mindestens 66.000 Unterschriften gesammelt werden. Dann muss sich der NRW-Landtag mit der Volksinitiative beschäftigen. In acht zentralen Handlungsfeldern fordern die Naturschützer einen deutlichen Politikwechsel.

 

„Wir wollen mit der Volksinitiative ein eindeutiges Signal für mehr Artenvielfalt auf dem Land und in unseren Städten geben“, sagte die NABU-Landesvorsitzende Dr. Heide Naderer zum Auftakt. „Dabei appellieren wir an alle Bürgerinnen und Bürger, sich mit ihrer Unterschrift für ein lebenswertes Nordrhein-Westfalen einzusetzen und so ein deutliches Signal für notwendige Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt an die Landesregierung zu senden.“

 

Ursprünglich sollte die Volksinitiative bereits im April starten. Corona-bedingt hatten die Verbände den Start verschoben. „Inzwischen sind 45 Prozent der Arten in NRW bedroht. Der dramatische Rückgang vieler Insekten-, Vogel- und Pflanzenarten duldet keinen Aufschub mehr“, so Naderer. „Wir gehen trotz Corona jetzt bewusst raus auf die Straßen und Marktplätze um Unterschriften zu sammeln. Dabei werden wir alle Hygieneregeln beachten.“

 

Konkret fordern die Verbände einen Stopp des Flächenfraßes, mehr Waldflächen ohne Nutzung, die Ausweitung des Biotopverbundes und die Ausweisung eines Nationalparks Senne. Auch müssten der ökologische Landbau deutlich ausgeweitet, ein Verbot chemisch-synthetischer Pestizide in Naturschutzgebieten durchgesetzt sowie Gewässer und Auen wirksam geschützt werden.

 

„In allen diesen Politikfeldern sehen wir Stillstand oder Rückschritte“, kritisierte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. „Wir können nicht erkennen, dass die Landesregierung gewillt ist, dem dramatischen Verlust an biologischer Vielfalt konsequent zu begegnen.“ Vereinzelte Förderprogramme ersetzten keine Strategie, und ansonsten werde dem Credo, die Wirtschaft zu ‚entfesseln‘, alles untergeordnet. „Damit zerstört die Landesregierung die natürlichen Lebensgrundlagen unserer Kinder und Enkel.“

 

Der Natur- und Artenschutz müsse aber nicht nur auf dem Land, sondern auch in der Stadt gestärkt werden. Die Landesregierung sei gefordert, dafür den ordnungsrechtlichen Rahmen zu setzen. Die Verbände fordern so zum Beispiel klare landesrechtliche Vorgaben etwa zur Eindämmung der Lichtverschmutzung und ein Verbot so genannter Schottergärten. Umgesetzt werden müssten die Maßnahmen dann allerdings in den Städten und Gemeinden.

 

„Mit der Volksinitiative Artenvielfalt wollen wir uns bewusst im Kommunalwahlkampf bemerkbar machen“, sagte der LNU-Landesvorsitzende Mark vom Hofe. „Auch vor Ort muss sich die Politik daran messen lassen, was sie für lebenswerte Städte und Gemeinden tut. Hier geht der Artenschutz Hand in Hand mit dem Klimaschutz. Denn mit mehr Natur in der Stadt können wir auch wirksam dem Klimawandel begegnen.“

 

Um die Forderungen der Volksinitiative Artenvielfalt NRW zum Thema im Landtag zu machen müssen mindestens 0,5 Prozent der Stimmberechtigten (ab 18 Jahren) in Nordrhein-Westfalen unterschreiben. Gültig sind nur manuelle Unterschriften auf dem offiziellen Unterschriftenbogen. Das Stimmrecht aller Unterzeichnenden müssen sich die Initiatoren der Volksinitiative von der jeweiligen Gemeinde der Hauptwohnung bestätigen lassen.

 

Mehr Informationen: www.artenvielfalt-nrw.de. Dort finden Sie alle Forderungen, die Unterschriftenbögen und weiteres Kampagnenmaterial.

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Offener Brief an BM Vennemeyer

Naturschutz für die Ems


48565 Steinfurt, 25. Juni 2020



Einladung zu einem Gesprächstermin zum Thema „Beach“

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Vennemeyer,


das von Ihnen verfasste Schreiben und die Einladung zu einem gemeinsamen Gespräch haben uns erreicht. Ich antworte Ihnen im Namen und Auftrag der drei im Kreis Steinfurt anerkannten Naturschutzverbände BUND, ANTL und des NABU. Es ist legitim, dass Sie sich für das Format Greven an die Ems einsetzen, leider jedoch an einem falschen Standort.
Bedauerlicherweise lassen die Entwicklungen der vergangenen Wochen und Monate erkennen, dass wir uns hinsichtlich des von Ihnen geforderten Erhalts des Veranstaltungsgeländes an der Ems nicht annähern können. Wir haben bisher weder Gespräche mit Ihnen oder Ihrem Haus in dieser Angelegenheit geführt, noch befinden wir uns auf einem guten Weg, wie in der Presse behauptet. Das Verwaltungshandeln Ihres Hauses in der Vergangenheit, das damit verbundene Procedere sowie das späte Einreichen des Befreiungsantrags erst am Tag der ersten Sitzung des Naturschutzbeirates in diesem Jahr, sind nicht als vertrauensbildende Maßnahmen geeignet.


Die Naturschutzverbände werden das Natur- und Artenschutzrecht nicht zur Disposition stellen. Mit erheblichem Einsatz von Finanzmitteln aus den Fördertöpfen des Naturschutzes und Geldern aus dem Fond zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist in Greven neben dem Hochwasserschutz eine naturschutzfachliche Optimierung der Ems angestrebt worden. Eine Partymeile innerhalb des Schutzgebietes ist damit nicht zu vereinbaren. Festplätze und Veranstaltungsorte für mehrere tausend Menschen gehören nicht in sensible Lebensräume. An Ihrer gegenteiligen rechtswidrigen Auffassung haben Sie leider bisher festgehalten. Mit der von Ihnen nach wie vor angestrebten Nutzung ist den Veranstaltungsbesuchern kein Verständnis für die Bedeutung dieses Lebensraumes an der Ems und auch nicht für die Belange des Naturschutzes zu vermitteln. Wir halten diese Argumente für vorgeschoben.
 Die Folge der langjährigen widerrechtlichen Nutzung der Emsaue ist eine nachhaltige Verschlechterung des Gebietszustandes. Diese wird in Ihrem Antrag vom Februar 2020 nicht bestritten, sondern als beabsichtigt zugegeben. Als Leiter einer kommunalen Verwaltung steht es Ihnen jedoch nicht zu, sich über Landes-, Bundes- und Europarecht hinwegzusetzen und in der Emsaue bei Greven eine naturschutzwidrige Nutzung zu etablieren. Das für FFH-Gebiete geltende Verschlechterungsverbot erfordert im Gegenteil zumindest die Wiederherstellung des Status quo ante von vor 2007.

Ein entscheidender Wendepunkt ist Ihre Rücknahme des Antrags vom 18.02.2020 zur Befreiung von den Ge- und Verboten der Naturschutzgebietsverordnung von Ende Mai 2020 - offensichtlich um der Ablehnung durch die Bezirksregierung Münster zuvorzukommen. Augenscheinlich wurden die Öffentlichkeit und auch die Ratsmitglieder über die Rücknahme des Antrags in Unkenntnis gelassen und das Verwaltungshandeln nicht an der neuen Entwicklung ausgerichtet. Daher fordern wir Sie auf, den nicht genehmigten Schankbetrieb im Auenbereich umgehend zu beenden, die Einrichtungen zu entfernen und das Betretungsverbot des Natur- und FFH-Schutzgebietes durchzusetzen. Die bereits im vergangenen Jahr zugesagten Ausschilderungen zur Kennzeichnung des Naturschutzgebietes sind bis heute nicht angebracht. Dies ist umgehend nachzuholen.


Fazit: Die Stadt Greven hat keine rechtsgültige Befreiung für Aktivitäten in der Emsaue für 2020, sie verhält sich jedoch so, als hätte sie eine (siehe Schankbetrieb und anderes). Wir haben 7 Fragen und 7 Antworten zum Thema formuliert, nachzulesen im Anhang zu diesem Schreiben und auf den Internetseiten der Verbände.
Wir sind jedoch nach wie vor, wie bereits in unserer Mail vom 11.6.2020 an Herrn Willenbrink erwähnt, bereit zu Gesprächen über eine naturschutzfachliche Verbesserung der Emsaue im Sinne der FFH-Richtlinie.
Unser Antwortschreiben inkl. der 7 Fragen - 7 Antworten werden wir als offenen Brief auch Presse und Medien zur Verfügung stellen, auf unserer Web-Präsenz veröffentlichen sowie der Kreisver- waltung zusenden. Wir bitten Sie, dieses Schreiben mit Anhang den Ratsmitgliedern der Stadt Greven zur Verfügung zu stellen.


Da wir mit dem Wunsch nach Rechtssicherheit - für deren Herstellung wir uns bereits engagieren - lediglich nur über eine Gemeinsamkeit verfügen, sind wir zu dem Schluss gelangt, dass ein Gespräch mit Ihnen und Ihrer Verwaltung nicht wirklich etwas verändern kann. Vor diesem Hintergrund können wir Ihrer Bitte um einen Gesprächstermin bis auf die o. g. Ausnahme nicht entsprechen.


Mit freundlichen Grüßen

Gisbert Lütke, Geschäftsführer Naturschutzbund Deutschland Kreisverband Steinfurt e. V.

in Namen der ANTL, des BUND und des NABU

 

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7 Fragen - 7 Antworten rund um "Greven an die Ems"

Die Berichte über die Aktivitäten sowie Ankündigungen der Beach-Betreiber in der Emsaue Greven geben uns Anlass für eine schriftliche Reaktion. Mittlerweile müsste jedem in Greven bekannt sein: Die Emsaue bei Greven ist in ihrer Gesamtheit Schutzgebiet von europäischem Rang. Zumindest die Verwaltung der Stadt und auch des Kreises, eigentlich auch die entsprechenden Politiker müssten um die Bedeutung eines FFH-Gebietes wissen und sich ihrer Verantwortung für ein solches Schutzgebiet bewusst sein, d. h., schnellstens die lt. Gesetz erforderliche Verbesserung des Zustandes in die Wege leiten.
 
Sieben Fragen und sieben Antworten erläutern das Anliegen der Naturschutzverbände ANTL, BUND und NABU:

 

 

1. Frage: Warum ist der Bereich am „Beach“ überhaupt schützenswert?

Er ist Teil eines durchgehenden Biotopverbundkorridors und genießt als Naturschutzgebiet den höchsten nationalen Schutz und als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) den höchsten europäischen Schutz. Zu den Schutzzielen gehören der Erhalt und die Wiederherstellung einer Sandfluss-Auenlandschaft des Flachlandes mit ihrer typischen Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Vielfalt an Lebensraumtypen. Es gilt ein Verschlechterungsverbot seit dem Zeitpunkt der FFH-Meldung. Vielmehr sind mit dem FFH-Status verpflichtend Entwicklungsziele zu naturschutzfachlich wertvolleren Zuständen vorgegeben.

 

2. Frage: Hat die Stadt Greven – wie behauptet - mit den Naturschutzverbänden gesprochen?

Tatsächlich hat sie im Dezember des Jahres 2019 den NABU bezüglich der geplanten Veranstaltungen „Greven an die Ems 2020“ um einen Gesprächstermin gebeten. Wegen der Terminfülle vor den Weihnachtstagen sollte diese Anfrage im Frühjahr 2020 von der Stadt Greven wiederholt werden, um gemeinsam mit den Naturschutzverbänden BUND und ANTL einen Termin zu finden. Ohne einen neuen Gesprächstermin zu vereinbaren hat die Stadt Greven dann am 18.02.2020 bei der Unteren Naturschutzbehörde den Antrag auf die Befreiung gem. § 67 BNatschG von den Verboten des Landschaftsplanes für das Naturschutz- und FFH-Gebiet „Emsaue“ gestellt.

 

3. Frage: Hatte der Naturschutzbeirat die Möglichkeit zum Meinungsaustausch?

Nein, denn die Stadt Greven stellte den Antrag exakt am ersten Sitzungstag des Naturschutzbeirats in 2020, sodass er in der Sitzung nicht vorlag und behandelt werden konnte. Der Kreis Steinfurt lud "aufgrund der Eilbedürftigkeit" zu einer Sondersitzung des Naturschutzbeirates am 16.03.2020, die wegen der Coronavirus-Krise kurzfristig abgesagt werden musste.  Der Vorsitzende des Naturschutzbeirats reichte daraufhin in einer Eilentscheidung seine Ablehnung beim Kreis Steinfurt ein. Gemäß Landesnaturschutzgesetz NRW musste der Fall nun dem Kreisausschuss vorgelegt werden.

 

4. Frage: Auf welcher Grundlage lehnen alle drei im Kreis Steinfurt anhörungsberechtigten Naturschutzverbände den Antrag der Stadt Greven ab?

Naturschutz-/ FFH-Gebiete sind Bereiche, die aufgrund von landesweiter, regionaler und / oder lokaler Expertise ausgewiesen wurden, weil sie wichtige und unersetzbare Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Sie dürfen nicht durch naturschutzfremde Vorhaben wie Bauwerke, Großveranstaltungen und die damit zwangsläufig verbundenen Einschränkungen entwertet werden. Der massive Rückgang an Insekten, Wiesenvögeln und vielen anderen Arten macht deutlich, wie wichtig störungsarme Rückzugsräume und Verbundkorridore für die Erhaltung der Biodiversität sind.

Aus Sicht der Naturschutzverbände ist durch das Projekt „Greven an die Ems“ mittlerweile eine Situation entstanden, die den Schutzzielen des Gebietes diametral entgegensteht. Diese Auffassung wird - das lassen die Antragsunterlagen erkennen - auch von der Stadt Greven geteilt. Nahezu grotesk wirkt es, wenn die Flächen eines Schutzgebietes zunächst erheblich entwertet werden und dies dann anschließend als Begründung für eine weiterhin naturschutzschädliche Nutzung herangezogen werden soll. Vielmehr müsste der Status quo ante von vor 2007 wiederhergestellt werden.
 

5. Frage: Wie entschied der Kreisausschuss?  

 

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Ferienspaß im NABU-Lehmdorf

Anmeldung ab sofort möglich!

Für alle Schulkinder ab 6 Jahren bieten Monika Hölscher und Ruth Schroer ein spannendes Ferienaktionsprogramm im NABU-Lehmdorf an. "Kreativ gestalten mit Farben aus der Natur" (8./9. Juli) und "In der Welt der kleinen Krabbeltiere" (22./23. Juli) lauten die Mottos. Die beiden Aktionen finden jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Kosten 7,- Euro inklusive Materialien und Mittagsverpflegung (selbstgebackene Pizza und Brötchen aus dem Lehmofen) für zwei Tage.

Aktion 1: Kreativ gestalten mit Farben aus der Natur. Ihr könnt mit uns Naturfarben herstellen, mit Farben experimentieren, knorrige Hölzer in bunte Fabelwesen verwandeln oder Straßenmalkreide herstellen.

Aktion 2: In der Welt der kleinen Krabbeltiere. Ameisen gehören zu den stärksten Tieren der Welt, Grashüpfer hören mit ihren Knien. Wo die Krabbler zu finden sind, was sie für Großartiges leisten und wie man ihnen helfen kann, könnt ihr in Spielen, Forscher- und Bastelaktionen selbst erleben.

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Scheinbar einsam, aber nicht verlassen

Aus dem Nest gefallene Jungvögel nicht aufnehmen

Zurzeit tschirpt und piept es in Nistkästen, Hecken und Gebüschen besonders laut. Der fast flügge Vogelnachwuchs bettelt vehement um Futter und zahlreiche Vogelkinder verlassen bereits das Nest. Der NABU Nordrhein-Westfalen appelliert deshalb an die Bevölkerung, vermeintlich hilflose Vogelkinder auf jeden Fall in der freien Natur zu belassen. Nur ganz selten handele es sich bei gefundenen Jungvögeln am Boden um verlassene, verletzte oder geschwächte Tiere, die Hilfe benötigen.

Einige Vogelarten – beispielsweise Amseln oder Kohlmeisen – verlassen die drangvolle Enge des Nestes bereits, bevor sie fliegen können. Wer etwas Geduld aufbringt und die unbeholfenen Jungvögel beobachtet, kann meist feststellen, dass sie weiterhin von ihren Eltern betreut und gefüttert werden. Damit sie nicht verloren gehen, lassen die Jungvögel fast unablässig so genannte 'Standortlaute' hören. In diesem Stadium fallen sie deshalb nicht selten natürlichen Feinden zum Opfer.

Bei Gefahr durch Katzen oder an vielbefahrenen Straßen, sollte man jedoch eingreifen, die Jungtiere wegtragen und an einem geschützten Ort, aber nicht zu weit vom Fundort entfernt, wieder absetzen. Noch nackte Jungvögel sollten möglichst vorsichtig ins Nest zurückgesetzt werden. Vögel stören sich im Gegensatz zu manchen Säugetieren nicht am menschlichen Geruch. Jungvögel werden daher auch nach dem Umsetzen wieder von den Alttieren angenommen und versorgt.

Doch was kann man tun, wenn ein Jungvogel tatsächlich verletzt, krank oder verlassen ist?

Junge Rabenkrähe

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NABU Kreisverband auf dem Weg zum 3000. Mitglied

„Artenschutz, Naturschutz, Klimaschutz...

.... Dieser Dreiklang prägt seit Jahren den Weg des NABU-Kreisverbandes Steinfurt zum 3000. Mitglied“. Das sagte die im letzten Jahr zur neuen Vorsitzenden gewählten Kerstin Panhoff.

Bild mit den Aktivisten im Lehmdorf. Namen von links nach rechts: Kerstin Panhoff, Darius Linnemann, Joshua Daniel Pfeiffer, Emma Louisa Lambregts, Timon Matthis Gummrich, Julian Ropers, Gabriel Salwey, Valerie Chevalier, Thomas Kammerer

Der Anlass war der Start der Mitgliederwerbekampagne am 18. Februar u.a. mit Hausbesuchen zunächst bis zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am 23. April 2020.

Am vergangenen Montag  stellten sich die jungen NABU-Mitglieder, die ehrenamtlich als  Werberinnen und Werber aktiv bei der Kampagne mitmachen werden, in der Vorstandssitzung im NABU-Lehmdorf vor. Vorher hatte der Geschäftsführer Gisbert Lütke die Aktivisten mit der Arbeit und den verschiedenen Projekten des NABU-Kreisverbandes und der verschiedenen Ortsgruppen vertraut gemacht. Das Vorstandsmitglied Dr. Reinhold Hemker lud die Mitglieder der Werbegruppe auch gleich zum Treffen der Aktionsgruppe „Elte summt“ am 20.02.2020 ein, bei der NABU-Mitglieder verschiedene Aktionen für Blühwiesen, Gärtengestaltung, Pflege von Biotopen und naturkundliche Führungen planen. K. Panhoff dankte den Aktivisten für ihren geplanten Einsatz und wünschte viel Erfolg. „Wir hoffen, dass wir bei der Jahreshauptversammlung das 3000. Mitglied begrüßen können.“

 

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Lichte Wälder und keine Pestizide

3. NABU-Fachtagung zum Insektenrückgang in Münster thematisiert Verlust der Insektenvielfalt in heimischen Wäldern

Düsseldorf – es summt und brummt immer weniger in unserer Kulturlandschaft – auch in den Wäldern. Die dramatischen Entwicklungen des anhaltenden Verlustes an Masse und Vielfalt unserer heimischen Insekten belegte erneut die Ende vergangenen Jahres veröffentlichte Studie der Technischen Universität München. Danach ist die Insektenmasse im Wald allein in den Jahren 2008 bis 2016 um 41 Prozent und die Vielfalt der Arten um 36 Prozent zurückgegangen. Diesen Rückgang gilt es zu stoppen und gemeinsam Lösungen zu finden, die Insektenvielfalt in NRW zu erhalten. Zusammen mit dem Institut für Landschaftsökologie (ILÖK) lud der NABU NRW deshalb nun bereits zur 3. Fachtagung zum Insektenrückgang nach Münster.

 

Die allgemeine Situation des Waldes angesichts des Klimawandels, der Dürreschäden in den letzten beiden Jahren sowie der Borkenkäferkalamitäten schätzt der NABU bundes- wie landesweit  als kritisch ein. Hinzu kommen nun noch alarmierende Forschungsergebnisse zum Insektenverlust in unseren Wäldern. „Wälder haben eine herausragende Bedeutung für die Biodiversität und den Klimaschutz. Gerade Naturwälder können beide Ziele aber langfristig hervorragend miteinander vereinen“,  sagte Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW. Damit unsere Wälder diese Aufgabe auch zukünftig erfüllen können, müssten sie deutlich besser geschützt und Waldnutzungskonzepte angepasst werden.

 

 

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