LaGa 2029? Gerne, aber außerhalb der Naturschutzgebiete

Wir veröffentlichen hier die gemeinsame Stellungnahme von NABU und BUND, die wir aus Sorge um den Erhalt der NSG- und FFH-Gebiete Bagno und Buchenberg an die relevanten Empfänger gesendet haben.

Vorab bleibt festzuhalten:

  1. Eine frühzeitige Einbindung von amtlichem und ehrenamtlichem Naturschutz hat es nicht gegeben.
  2. Die im Bewerbungsprozess vorgesehene Machbarkeitsstudie konnte uns nicht rechtzeitig zugestellt werden.
  3. Die Bewerbungsunterlagen enthalten so viele konkrete Berechnungen, Studien etc. (vgl. https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2022/11/landesgartenschauen_2026_2029_ausschreibung-Kopie.pdf), dass es nicht plausibel ist, wenn Projekte nach Bewerbungsschluss angeblich „weiter zu konkretisieren“ sein sollen.
     
  4. Der Ausschreibungs-Anlage „Ökologische Kriterien für Landesgartenscheun in NRW“  (vgl. https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2022/11/landesgartenschauen_oekologische_kriterien-Kopie.pdf) ist zu entnehmen, dass selbst „Flächen mit einem hohen Anteil naturnaher Biotope nur mit rechtzeitiger Beteiligung und enger Einbindung der zuständigen Naturschutzbehörde und der örtlichen Natur- und Umweltverbände“ einzubeziehen sind. Auch wenn FFH- und NSG-Gebiete aufgrund ihres höherwertigen Schutzstatus von vornherein Tabu-Flächen sind, bringen wir uns mit unserer Stellungnahme nunmehr eigeninitiativ ein.
     

         Zum Schutz der Natur – nicht gegen eine LaGa generell.

 

Betr.: Bewerbung der Stadt Steinfurt als Ausrichter der LAGA 2029

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Scharrenbach,

sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW am 01. März d. J. überreichten Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2029 durch die Vertreter der Stadt Steinfurt mit dem Ortsteil Borghorst, wenden wir uns heute unmittelbar auch an Sie.

Die Natur ist weitgehend in einem schlechten Zustand. Die Naturkrise - der Verlust der biologischen Vielfalt - schreitet ungebremst voran. Unseren Schutzgebieten kommt deshalb eine herausragende Rolle zu, weil diese Flächen, Arten und/oder Lebensräume wirksam schützen sollten. Die Realität ist jedoch eine andere. Immer mehr Arten und viele Lebensräume sind in einem schlechten Zustand - auch in den Schutzgebieten - oder verschwinden aus unseren Landschaften.

Für Unverständnis sorgen deshalb die mittlerweile konkreten Überlegungen, 2029 u. a. in einem FloraFauna-Habitat (FFH) und einem Naturschutzgebiet (NSG), zwischen den Ortsteilen Burgsteinfurt und Borghorst gelegen, eine Landesgartenschau auszurichten. Für eine derartige Demonstrations- und Leistungsschau des nordrhein-westfälischen Gartenbaus sollten in den Ortsteilen geeignetere Standorte entwickelt werden. Der Runderlass „Öffentliche Ausschreibung für die Landesgartenschauen 2026 und 2029 in NordrheinWestfalen“ - II-2 - 2302.2.1 vom 28. Februar 2019 macht den Bewerbern für die Durchführung einer Landesgartenschau sehr konkrete Vorgaben.

Primär wird den Ausschreibungsunterlagen folgend das Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung, namentlich die Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität in den Städten und Gemeinden unseres Landes, und die Reduzierung von Umweltbelastungen wie Hitze, Lärm oder Staub sowie die Schaffung barrierefreier Orte der Begegnung für Jung und Alt sowie des kulturellen und sportlichen Austausches verfolgt. Gepaart mit diesen Zielsetzungen, bestehen gegen die Gestaltung einer LAGA außerhalb der Schutzgebiete und innerhalb der genannten Städte keine Bedenken.

Ergänzend zu dem o. g. Runderlass sind durch den Bewerber auch die „Ökologischen Kriterien für Landesgartenschauen in NRW“ zu beachten. Wie Sie den Ihnen vorliegenden Bewerbungsunterlagen für die LAGA 2029 unschwer entnehmen können, wird aber durch die Bewerber aus Steinfurt u. a. das Ziel verfolgt, dass FFH sowie weite Teile des NSG BAGNO zur Hauptverbindungsachse für die o. g. Großveranstaltung zu entwickeln. Die von den Bewerbern angestrebte Einbindung der Grünverbindung zwischen den Ortsteilen Burgsteinfurt und Borghorst ist weder mit den festgesetzten Schutzzielen einer ungestörten Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten im FFH/ NSG BAGNO noch mit den unter 4.1 des o. g. Erlasses „Allgemeinen Vorgaben für die Öffentliche Ausschreibung“ vereinbar. Mit den erhofften mehr als 700.000 Besuchern werden die Zielsetzungen der festgelegten Raumordnung an dieser Stelle deutlich verfehlt!

Dem § 23 Abs. 2 BNatSchG folgend, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit nur insoweit zugänglich gemacht werden, wie es der Schutzzweck erlaubt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein festgesetztes Europäisches Schutzgebiet, FFH, dessen Schutzzweck nicht annähernd mit den Zielsetzungen einer Landesgartenschau in Einklang zu bringen ist. Da es sich bei dem angedachten Veranstaltungsort im FFH/ NSG BAGNO um einen hochsensiblen Lebensraum mit mehreren besonders zu schützenden Anhang I-IV Arten handelt, würden die Veranstaltungsanforderungen - wie in der Bewerbung dargestellt - zahlreiche Verbote verletzen, die in der Naturschutzgebietsverordnung zum Schutz des Gebietes festgesetzt sind.

Damit ist das Ausstellungskonzept, soweit es die Schutzgebiete betrifft, naturschutzrechtlich äußerst problematisch. Beispielsweise wird es der geplante Veranstaltungszeitraum von April bis Oktober nicht ermöglichen, die behauptete Rücksichtnahme auf geschützte Brutvogelarten und Fledermäuse zu üben. Die damit verbundenen Auswirkungen sind in einem FFH/ NSG nicht hinnehmbar. Die in dem Bewerbungsschreiben aufgeführte Option, die Besucher im FFH/ NSG streckenweise mit Folientunneln innerhalb der Brutzeiten unkenntlich für die Tiere/ Vögel zu machen, offenbart das Dilemma der Bewerber aus Steinfurt und degradiert die Schutzziele. Mops- und Bechsteinfledermäuse würden neben 11 weiteren bedrohten Arten als eine gefährdete Kulisse für eine Landesgartenschau dienen.

Des Weiteren bleibt das hohe Schutzbedürfnis eines hier langjährig vorkommenden und reproduzierenden Brutpaares des Uhus in den Bewerbungsunterlagen gänzlich ohne Berücksichtigung. Von den Veranstaltungsplanern wurde auch der Schutz der Restvorkommen des Feuersalamanders und weiterer amphibisch lebender Arten im FFH/ NSG BAGNO sowie die damit verbundenen Hygieneerfordernisse nicht thematisiert. Zur Verhinderung der Übertragung von Krankheitserregern v. a. Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal), Batrachochytrium dendrobatidis (Bd), Ranavirus zwischen den Amphibienpopulationen sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Wir gehen davon aus, dass sich mehrere hunderttausend Besucher, aus einem weiten Einzugsbereich kommend einschließlich der mitgeführten Hunde, zur Verhinderung der Übertragung der Salamanderpest vor Betreten des FFH/ NSG BAGNO nicht die Schuhe bzw. Pfoten desinfizieren werden. Die leichtfertige Gefährdung bedrohter Arten in streng geschützten Lebensräumen ist aus unserer Sicht rechtlich nur schwer vermittelbar. Bereits der übliche aber bei weitem geringere Besucherverkehr kann schon eine Gefährdung der genannten Arten bedeuten. Siehe auch unter: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/natur/hygieneprotokoll/Hygieneprotokoll.pdf

Ob dem Bewerber/Planer die Sachlage bekannt ist, vermögen wir nicht einzuschätzen. Da auch in anderen Bereichen nicht die zu wünschende Sorgfalt nachgewiesen werden konnte, gehen wir davon aus, dass auch der Amphibienschutz bei der Bewerbung nicht die erforderliche Bedeutung erlangt hat. Den Bewerbungsunterlagen ist nichts Dahingehendes zu entnehmen. Hochsensible und bereits jetzt überforderte Lebensräume von seltensten Arten dürfen kein Ort für Großveranstaltungen der in Rede stehenden Art werden! Da dem Träger freigestellt wird, das Gelände der Landesgartenschau zur Erzielung von Einnahmen zu bewirtschaften, dürfte im Durchführungsfall eine großräumige Einzäunung der Schutzgebiete als Veranstaltungsgelände zu erwarten sein. Mit einer Einzäunung würde das FFF/ NSG mindesten für den Durchführungszeitraum als Biotopverbund von landes- und europaweiter Bedeutung seinen Status für das Verbundsystem verlieren. Dadurch würden Schutzziel und Schutzzweck konterkariert.

Da wir als Naturschutzverband bereits in der Vergangenheit nicht erkennen konnten, dass den Schutzzielen im FFH/ NSG BAGNO die erforderliche Bedeutung beigemessen wird, haben wir uns nach dem widerrechtlichen Fällen von Höhlenbäumen und als Verkehrssicherungsmaßnahmen kaschierten Eingriffen in das genannte Schutzgebiet zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren entschlossen. Dies ist noch anhängig bei dem Verwaltungsgericht Münster, NABU Naturschutzbund Deutschland Landesverband NRW ./. Kreis Steinfurt Az: 7 K 902/21 2021N50 08.07.2021. Da die Kreisverwaltung Steinfurt auch im Hinblick auf die LAGA 2029 Genehmigungsbehörde für die Durchführung einer Großveranstaltung in einem FFH/ NSG sein wird, prüfen wir aktuell die Möglichkeit einer Klageerweiterung.

Bei einer - wie in den Bewerbungskriterien geforderten - engen Einbindung der örtlichen Natur- und Umweltverbände, gerade bei einem hohen Anteil naturnaher Biotope für die Durchführung der LAGA 2029, hätte für uns die Möglichkeit bestanden, unsere Bedenken zeitgerecht und im Interesse konsensfähiger Lösungen vorzutragen. Wir wurden auf eigene Nachfrage allerdings erst zu einem Zeitpunkt hinzugezogen, als die Drucklegung für den Bewerbungskatalog bereits erfolgt war.

Als ein nach § 63 BNatSchG anerkannter Naturschutzverband entsenden wir gem. § 70 LNatSchG NRW Vertreter in den Naturschutzbeirat des Kreises Steinfurt. Dieser ist - gesetzlich geregelt - bei den Befreiungen rechtzeitig von den Ge- und Verboten eines Naturschutzgebietes zu beteiligen. Die von den Planern, der Stadt Steinfurt und der Kreisverwaltung Steinfurt als Genehmigungsbehörde geübte Vorgehensweise hat zur Folge, dass die gesetzlich geregelten Beteiligungsrechte des Naturschutzes unterlaufen wurden.

Wir nehmen das mit Bedauern, aber auch mit der Bereitschaft, dem entgegenzuwirken, zur Kenntnis. Unsere begründete Forderung besteht darin, das Flora-Fauna-Habitat „Bagno mit Steinfurter Aa“ (DE3810-302) und das Naturschutzgebiet „Bagno – Buchenberg ST-094“ von den Planungen zur Durchführung einer Landesgartenschau freizustellen. Im Rahmen des Bewertungsbesuches durch die Bewertungskommission oder einer von Ihnen gewünschten Gelegenheit stehen wir für ein erläuterndes Gespräch gerne zur Verfügung.

 

Einladung zur JHV am 25.04.2024

JHV des NABU Kreisverbandes Steinfurt

am 25.04.2024 um 19:30 Uhr im Bürgerhof Walshagenpark,

48431 Rheine, Lingener Damm 137

Tagesordnung

1.1 Eröffnung und Grußworte

1.2  Ehrungen

1.3 Sitzungsordnung

1.4  Ergänzung / Feststellung der Tagungsordnung / Feststellung der zeitgerechten Ladung

1.5 Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 27. April 2023

     

 

2.0 Bildungseinrichtung für Nachhaltige Entwicklung (BNE):

2.1 Tätigkeitsbericht von Ruth Schröer

 

3.0 Rechenschaftsbericht des Vorstandes für das Jahr 2023

3.1 Rechenschaftsbericht der Kreisverbandsvorsitzenden

3.2 Rechenschaftsbericht des komm. Geschäftsführers

3.3 Rechenschaftsbericht der Schatzmeisterin

3.4 Bericht der Kassenprüfer

3.5 Aussprache zu den Rechenschaftsberichten 2023

 

4.0 Wahlen    

4.1 Wahl einer Wahlleiterin / eines Wahlleiters

4.2 Entlastung des Vorstandes

4.3 Wahl eines neuen Kassenprüfers / einer Kassenprüferin

4.4 Neuwahl im Vorstand:     Geschäftsführer/-in

4.5 Neuwahl im Vorstand:    1. Vorsitzende/-r

4.6 Neuwahl im Vorstand:     Geschäftsstellenleitung

4.7 Neuwahl im Vorstand      Schatzmeister/in

4.8 Neuwahl im Vorstand:     Schriftführer/-in

4.9 Neuwahl im Vorstand:     Jugendreferent/-in

4.10 Neuwahl der Beisitzer/-innen

4.11 Neuwahl/Bestätigung:    Artenschutzbeauftragte

4.12 Wahlen für den Verbandsausschuss

- Ortsverband Emsdetten

4.13 Wahl der Delegierten für die Landesvertreterversammlung NABU NRW

 

 5. Satzungsänderung

Satzung alt

Satzung neu

§ 10 Mitgliederversammlung

 

(5) Die Einberufung einer ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) und die Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgt im NABU-Magazin „Naturzeit im Münsterland“. Außerdem ist der Termin möglichst in der Tageszeitung – auf der Kreisseite Steinfurt – bekannt zu geben.

§ 10 Mitgliederversammlung

 

(5) Die Einberufung einer ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) und die Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen auf der Homepage. Außerdem ist der Termin in der Tageszeitung - auf der Kreisseite Steinfurt- und in den sozialen Medien mit Verweis auf die Homepage bekannt zu geben.

Termin und Tagesordnung können zusätzlich in dem Magazin „Naturzeit im Münsterland“ bekannt gegeben werden.

6. Verschiedenes

 

Kerstin Panhoff

1. Vorsitzende

Freiwilliges ökologisches Jahr beim NABU

Aktiv werden für den Natur- und Artenschutz

Zum 01.08.2024 suchen wir Naturliebhaberinnen und Naturliebhaber. 

Du bist gerne draußen in der Natur und wolltest dich schon immer für den Umwelt- und Artenschutz engagieren?

Dann ist das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) beim NABU Kreisverband Steinfurt genau das Richtige.

Wir bearbeiten z. B. Pflegeflächen, auf denen oft Rinder und Schafe als vierbeinige Landschaftspfleger entlastende „Pflegearbeiten“ leisten. Unterschiedlichste Aufgabenstellungen an verschiedenen Einsatzorten gestalten die Arbeitstage abwechslungs- und sicher auch lehrreich. Dazu zählen der Bau von Zäunen, das Anlegen von Blänken, Teichen und Tümpeln, das Mähen von Feuchtwiesen und Trockenrasen, das Pflanzen von Obstbäumen auf Streuobstflächen, die Optimierung von Moorlandschaften und Orchideenflächen sowie die Pflege von Heideflächen.

Zudem helfen die FÖJ-ler bei den unterschiedlichsten Aufgaben in unserem Lernstandort, dem NABU-Lehmdorf in Borghorst. Dazu kann je nach Interesse die Unterstützung bei der Kinder- und Jugendarbeit gehören. Wer eher journalistische Ambitionen hat, kann bei der Entstehung unseres NABU-Magazins „NATURZEIT im Münsterland“ dabei sein oder sich aktiv - beispielsweise durch eigene Artikel - in die Redaktionsarbeit einbringen.

Darüber hinaus bieten die zahlreichen NABU-Gruppen des Kreises Steinfurt immer wieder interessante Aktionen, Exkursionen oder Mitmach-Angebote, die die FÖJ-ler mitgestalten können. Lehrreiche Einblicke speziell in die Themen „Schwalben“, „Fledermäuse“, „Schmetterlinge“ und „Eulen“ bieten die Auszeichnungen von Privatgärten im gesamten Kreisgebiet, bei denen die FÖJ-ler gern gesehene Gäste sind.  

Bewerbungen/Anfragen bitte an

geschaeftsstelle@nabu-kv-steinfurt.de

oder Ursula Baumgart

Telefon: 02552 - 978262

Hallo,

ich heiße Marvin Herding, werde im März 21 Jahre alt und wohne in Nordwalde.

Seit dem 01.08.2022 führe ich im NABU Kreisverband Steinfurt eine Praktikantenstelle aus und zum 01.12.2023 habe ich das Amt des kommissarischen Geschäftsführers übernommen. 

In den vergangenen nunmehr fast 1,5 Jahren habe ich mich von der Pike auf in zahlreiche Aufgaben rund um den Tätigkeitsbereich eines Geschäftsführers eingearbeitet und konnte dabei auf die intensive Begleitung durch unseren Vorarbeiter Michael Lohmeyer, den bisherigen Geschäftsführer Gisbert Lütke sowie den Vorstand setzen. 

Dazu zählen:   

Der praktische Naturschutz

  • Exkursionen in den NSG
  • Durchführung von Pflege- und Optimierungsmaßnahmen
  • Arbeit mit Klein- und Großgerät (Treckern) 
  • Anschaffung von Maschinen und Verschleißmaterial
  • Flächen- und Herden-Management
  • Tierhaltung (das Seminar für den Sachkundenachweis werde ich im Februar 2024 besuchen)
  • Kalkulation und Anlegen des Vorrats an Winterfutter

Die Verbandsarbeit

  • Teilnahme an den Vorstands- und Verbandsausschuss-Sitzungen seit August 2023
  • Aktive Teilnahme an der Evaluation „Extensive Weidetierhaltung im NABU-Kreisverband Steinfurt“ durch den NABU NRW unter der Leitung der NABU-NRW-Vorsitzenden Dr. Heide Naderer 
  • Abstimmung und Begleitung der Mitgliederwerbung

Die Kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten

  • Angebotskalkulation, Annahme von Ausschreibungen 
  • Instandhaltungsaufträge, Kalkulationen
  • Vertragsabschlüsse (Arbeits-, Pachtverträge)
  • Prüfung sowie Erstellung von Rechnungen
  • Bereitstellung der Fixkosten
  • (Prämien, Anträge und Ausschreibung werden erst im April/Mai ausgearbeitet) 
  • Einarbeitung in die Vorgaben der Abgabenordnung (AO) zum Erhalt der Gemeinnützigkeit

 

Die Arbeitskoordination (Sicherung der vertragskonformen Durchführung) bzgl. 

  • Kreis-Aufträge
  • Aufträge für Straßen NRW 
  • Vertragsnaturschutz und
  • Mitarbeiter-Führung

 

In den kommenden Monaten stehen weitere Anforderungen an, wie beispielsweise 

  • die Bilanzierung des Vereinsvermögens/Jahresabschluss 
  • die Kassenprüfung Anfang Februar
  • und im April die Anträge auf die Flächenprämien 

Warum ich tue, was ich tue?

Ich betreibe gerne Naturschutz im Kreis Steinfurt!

Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer…

Einweihung NABU-Schwalbenhotel am Offlumer See

Großer Bahnhof bei der Einweihung des NABU-Schwalbenhotels am ‚Offi‘

„Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer…“, so leitete Hans-Bernd Buss – Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Steinfurt – seine Grußworte ein und ergänzte anlässlich der Scheckübergabe an Olaf Titlus, Teamsprecher NABU Neuenkirchen/Wettringen: „…und für jede Schwalbe habe ich einen Euro mitgebracht.“ – immerhin für 1.000 Schwalben, die hier hoffentlich in den nächsten Jahren erfolgreich brüten.

Samstagmorgen – großer Bahnhof beim Festakt zur Einweihung des NABU-Schwalbenhotels am Offlumer See: Landrat Dr. Klaus Effing und Bürgermeister Franz Möllering hatten es sich nicht nehmen lassen, bei der Einweihung persönlich dabei zu sein und Grußworte an die zahlreichen Zuhörer – NABU-Aktive und interessierte Bürgerinnen und Bürger – zu richten.

Landrat Dr. Effing schwelgte dabei in Jugenderinnerungen und erinnerte an Zeiten, in denen Schwalben noch sehr häufig bei uns im ländlichen Raum anzutreffen waren. Heute sind sie dagegen recht selten geworden. Einerseits fehlt es an Nistmöglichkeiten, andererseits aber fehlt insbesondere die Nahrung und das Futter für die Brutpaare und ihre Jungen, denn der Bestand an Insekten ist nun mal in den letzten zwanzig Jahren dramatisch zurück gegangen – was insbesondere der industrialisierten Landwirtschaft geschuldet ist.

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Wildkräuter entdecken und kennen lernen

„Natur auf der Zunge“ lautete das Motto der diesjährigen NAJU-Kreisaktion am Samstag im Lehmdorf.

Kinder durchlaufen lehrreiche Aktions- und Spielstationen

Wie sehen Gänseblümchen aus und woran erkennt man Giersch? Wie schmeckt Spitzwegerich und wie macht man Rosenzucker? Mit Fragen wie diesen beschäftigten sich etwa 30 Kinder und mehrere NAJU-Gruppenleiter am vergangenen Samstag.

 

An fünf verschiedenen Stationen lernten die Kinder vieles über heimische Wildkräuter. Bei einem Kräutersuch- und -riechspiel übten die Kinder Wildkräuter zu erkennen und zuzuordnen. An den anderen Stationen wurden Wildkräuter zu Köstlichkeiten verarbeitet, um sie dann hinterher gemeinsam an einem vielfältigen Buffet zu verspeisen. Die Natur hat uns viel zu bieten und kann auch besonders gut schmecken. Allerdings sind einige Wildkräuter etwas derber im Geschmack und unser Gaumen muss sich erst dran gewöhnen. So waren die Kinder als auch die Erwachsenen bei der Verkostung der, über dem Lagerfeuer gekochten, Kräutersuppe geteilter Meinung. Das Fazit des Tages war jedoch sehr positiv, denn den Kindern gefiel das gemeinsame Beisammensein und mit den mitgegebenen Rezepten können die Lieblingsspeisen von diesem Tag auch zuhause nachgekocht werden.

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Die „Schlauen Füchse“ bauen Nisthilfen für ein Wildbienenhotel

Bienen, Hummeln und Co., das ist das große Thema, welches zur Zeit alle bewegt – da fiel es der NAJU-Gruppe Rheine „Die Schlauen Füchse“ nicht schwer die Aktion des Stadtteilbeirates Hauenhorst/Catenhorn, ein großes Insektenhotel zu bauen, zu unterstützen. Dieses soll demnächst in Hauenhorst in der Dorfmitte auf der neu entstandenen Blühfläche aufgestellt werden.

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Eine Umweltgeschichte im Matthäus-Kiga.

Eine Umweltgeschichte für die "Schulanfänger Sommer 2019" im Matthäus-Kiga. Ein Angebot der NABU-Gruppe Ibbenbüren.

Ein Mitmach-Tischtheater brachte den „Schulanfängern Sommer 2019“ im Matthäus-Kindergarten in Ibbenbüren eine berührende Umweltgeschichte nahe.

Kinder mögen Frösche und können eine Menge über sie erzählen, hören gern Geschichten über sie, singen Lieder, malen und basteln zu diesem Thema.

Die Umweltgeschichte von Mono und seiner Familie am Teich gefiel den Kindern sehr, gespannt hörten sie von dem schönen Zuhause am Teichrand und auch den Freundschaften zu anderen Tieren. Menschen kamen zum Teich, machten dort ein Picknick, doch dann vermüllten sie das kleine Paradies. Die Tiere konnten dort nicht mehr leben und wurden aus ihrem Lebensraum vertrieben. Andere Menschen wunderten sich über die Stille am Teich und sahen dann den Abfall. Sie reinigten den Teich, brachten die Müllsäcke zur Müllabfuhr und hofften darauf, dass die Tiere zurück kommen würden.

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Naturkundliche Wanderung mit dem Naturschutzbund Rheine

Am südlichen Stadtrand von Rheine erhebt sich ein kleiner Hügel in der Landschaft, gerade einmal 94m hoch! Auf den ersten Blick nichts Besonderes! Auch der Kalkabbau hat Spuren hinterlassen, riesige Krater und Seen wurden in diesen Berg gesprengt. Doch das Naturschutzgebiet Waldhügel zählt heute in Sachen Artenvielfalt zu den Spitzenreitern in ganz Nordrhein Westfalen.

Es ist wissenschaftlich belegt, dass am Waldhügel allein 918 verschiedene Farn- und Blütenpflanzen vorkommen. Damit liegt der Waldhügel mit nur einer Art hinter Bonn. Im Kalk-Buchenwald sind viele seltene Waldorchideen zu entdecken: Das Große Waldvögelchen findet hier auf den flachgründigen, trockenen Kalksteinböden optimale Lebensbedingungen. Allein 14 Wildrosenarten recken sich zum Licht und verzaubern den Hügel im Frühsommer in ein Blütenmeer.

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Zertifizierung für den NABU Kreisverband Steinfurt

Qualifizierte Umweltbildungsarbeit

Partizipation auch beim Aufhängen des Schildes „Zertifizierte Einrichtung“ Foto M. Becker

Im Dezember 2018 zeichnete die NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser den NABU Kreisverband Steinfurt mit seinem außerschulischen Lernort „NABU-Lehmdorf“ als Bildungseinrichtung für nachhaltige Entwicklung aus. Die Zertifizierung ist Teil des Entwicklungs- und Umsetzungsprozesses der Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung – Zukunft Lernen NRW“. Ziel ist es, Bildung für nachhaltige Entwicklung kurz BNE in allen Bildungsbereichen zu verankern – so auch in der außerschulischen (Umwelt-)Bildung und Weiterbildung.

 

Ruth Schroer, Leiterin der Umweltbildungseinrichtung „NABU-Lehmdorf“ in Steinfurt-Borghorst, ist hoch motiviert. Während des Zertifizierungsverfahrens wurde unter anderem an den pädagogischen Konzepten, dem Leitbild der Einrichtung und der Mitarbeiterqualifizierung gearbeitet.

 

Besonders viel Lob gab es vom Bewertungskomitee für die Durchführung der umweltpädagogischen Arbeit im NABU-Lehmdorf. Große Beachtung fanden dabei die vielfältigen Kita- und BNE-Schulprojekte wie zum Beispiel „Der Boden unter meinen Füßen“, „Müll – Nein Danke!“ für die gesamte Sekundarstufe I (5. bis 9. Klasse) und der Bau des Forschergartens „Boden ist Leben“, da dort zukunftsfähiges Denken und Handeln im hohem Maße gefördert wird, damit Kinder und Jugendlichen die vielfältigen Herausforderungen auf dem Weg hin zu einer nachhaltigen Entwicklung erkennen und aus verschiedenen Perspektiven bewerten können.

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Wanderung mit dem Naturschutzbund Rheine

Im Tal der Teufelskralle- Frischhofsbach

Der Frischhofsbach ist ein ausgesprochen gut erhaltener Niederungsbach, der die flache Ebene bei Hauenhorst durchfließt und die typischen Mäanderschlingen zeigt. Hier wird der Bach beidseitig von einem Saum des Erlen-Auewaldes begleitet. Die Talaue ist noch sehr naturnah, da ausgedehnte und quellreiche Auen- und Erlenbruchwälder mit Großseggen-Beständen das Landschaftsbild prägen. Der Bach ist somit die Lebensader, welche den Auenwald erhält. Durch die Dynamik des Wassers kommt es zu Abtragungen und Anhäufung des Sandes, so dass ständig Veränderungen im Auenwald sichtbar werden. Dadurch entsteht in der Bachaue eine Vielzahl von Strukturen wie Inseln, Sandbänke oder Flachwasserzonen. In diesen ausgedehnten morastigen Wäldern hat der Sandbach noch genügend Raum und Dynamik zum Mäandrieren, so dass man die typischen Prall- und Gleithänge gut erkennen kann. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensräume beobachtet man hier eine große Artenvielfalt. Bemerkenswerte Pflanzenarten sind zu entdecken, wie das Wechselblättrige Milzkraut, das die Quellfluren und feuchten Wälder liebt. Hervorzuheben ist aber auch die Schwarze Teufelskralle, die im Münsterland immer seltener wird. Eine Vielzahl an Vögeln findet hier geeignete Brut- und Nahrungsbiotope. Allen voran der Eisvogel, der wegen seiner Farbenpracht auch "fliegender Edelstein" genannt wird. Die einzigartige Flora und Fauna dieses Gebietes soll während der Exkursion besprochen werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist neben der Vermittlung von Artenkenntnissen die Naturschutz-Problematik.

 

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